Naturschutz

Sieben Windräder auf der Lipper Gauseköte: BUND reicht Klage ein

In den Augen der Naturschutzverbände sei die Genehmigung unter Zeitdruck erteilt worden und widerspreche dem Regionalplan. Sie wollen Akteneinsicht.

Auf einmal doch genehmigt: Der Bau von Windkraftanlagen im Wald auf der Gauseköte. | © Symbolfoto: Jens Reddeker

16.05.2025 | 16.05.2025, 17:26

Kreis Lippe (mak). Der Streit um sieben Windräder auf der Gauseköte im Kreis Lippe geht in die nächste Runde. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hat jetzt nach eigenen Angaben fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster eine Klage gegen die Genehmigung eingereicht. Unterstützt werde die Klage von weiteren OWL-Naturschutzverbänden wie der BUND-Kreisgruppe Lippe, dem NABU-Kreisverband Lippe, dem Fördervereine Nationalpark Senne-Eggegebirge, dem Förderverein der Adlerwarte Berlebeck, dem Lippischen Heimatbund (Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege) und der Bezirkskonferenz Naturschutz OWL, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Naturschutzverbände gehen davon aus, dass die erteilte Genehmigung juristisch angreifbar sei. Aufgrund der unzureichend vorliegenden Antragsunterlagen und der Widersprüche zum rechtsgültigen Regionalplan sei anzunehmen, dass der Kreis Lippe die Genehmigung unter Zeitdruck erteilte.

Mit der Klage wollen die Naturschutzverbände zunächst umfassende Einsicht in die Akten bekommen. Die Kläger sind sich sicher, dass sich aus den Unterlagen weitere Hinweise ergeben, die die jetzt eingereichte Klage weiter stützen werden.

BUND: Windpark widerspricht Natur- und Landschaftsschutz

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Aus Sicht der Naturschutzverbände widerspreche ein Windpark mit sieben Windkraftanlagen im Kammbereich des Teutoburger Walds dem Natur- und Landschaftsschutz. Denn betroffen seien „ökologisch wertvolle Waldflächen in einem laut Regionalplan ausgewiesenen Bereich ’zum Schutz der Natur’“, heißt es in der BUND-Mitteilung. Die Naturschutzverbände fordern, dass diesem Planungsgrundsatz nun auch eine Rechtssprechung folgen müsse.

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