Was Verbraucher wissen müssen

Drohnen, Gehalt und Weihnachtsmärkte: Was sich im November ändert

Zahlreiche Neuerungen stehen an, mit Verbesserungen im Einkommen, vereinfachten Verwaltungsverfahren, einer neuen Nummer für Unternehmen und politischen Wechseln.

Dag Honsel startet die Drohne. Auf etwa 60 Metern Höhe zieht sie ihre Flugbahnen über die Wiesen. | © BARBARA FRANKE

Eike J. Horstmann
21.10.2024 | 22.10.2024, 09:34

Der 1. November ist ein Feiertag – und ein Stichtag für gesetzliche Neuerungen, die im Alltag und im Leben zahlreicher Menschen deutliche Auswirkungen haben werden. Finanzielle Verbesserungen stehen für Beamte und Bankangestellte auf der Agenda, während die Einführung des Postversands von Ausweisdokumenten und eine neue Nummer zur wirtschaftlichen Identifikation Bürokratie und Behördengänge vereinfachen oder überflüssig machen sollen.

Das Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes soll wiederum trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. In Berlin steht auf Bundesebene eine politische Wachablösung an, und moderne Technologien finden im Bereich des Tierschutzes neue Anwendungsmöglichkeiten. Die Neuerungen im Überblick:

Große Banksy-Ausstellung in Bielefeld

Banksy in musealer Umgebung ist ein Spagat - er ist eben ein Streetart-Künstler mit all den vergänglichen Effekten seines Wirkens. - © Dominik Gruss
Banksy in musealer Umgebung ist ein Spagat - er ist eben ein Streetart-Künstler mit all den vergänglichen Effekten seines Wirkens. | © Dominik Gruss

„The Mystery of Banksy – A Genius Mind“ gibt einen umfassenden Überblick und Einblick in das Gesamtwerk des britischen Ausnahmekünstlers Bansky. Ausgestellt wird an einem eher ungewöhnlichen Ort: dem Untergeschoss des früheren Karstadt-Gebäudes (heute Sinn) an der Bahnhofstraße in der Bielefelder Innenstadt. Ab dem 15. November ist die Ausstellung geöffnet. So kommen Sie an Tickets.

Weihnachtsmärkte in OWL starten im November

Die Weihnachtsmärkte in OWL laden zum Flanieren, Schlemmen und Stöbern ein. - © Sarah Jonek
Die Weihnachtsmärkte in OWL laden zum Flanieren, Schlemmen und Stöbern ein. | © Sarah Jonek

Die großen Weihnachtsmärkte der Region starten fast alle im November. Die einzige Ausnahme bildet der Markt in Detmold, der erst am 1. Dezember seine Tore öffnet. Den Auftakt mit Lichterglanz und Glühweinduft bilden die Weihnachtsmärkte in Bielefeld (Eröffnung 21. November) und in Paderborn (22. November). Alle Informationen über Termine, Stände und Besonderheiten finden sich in unserer großen Weihnachtsmarkt-Übersicht.

Lesen Sie dazu: Weihnachtsmärkte 2024 in OWL - Alles zu den Terminen und Ständen

Mehr Geld für Beamte in NRW

In Nordrhein-Westfalen stehen ab dem 1. November finanzielle Veränderungen für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger an: Die Gehälter werden um 200 Euro erhöht, während Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen um 100 Euro zulegen. Zudem werden Familienzuschlag und weitere Zulagen um rund 4,8 Prozent angehoben. Im Gegenzug wird dafür die bisher geleistete Inflationsausgleichszahlung gestrichen. Eine weitere Gehaltssteigerung um 5,5 Prozent und eine zusätzliche Erhöhung der Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen um 50 Euro folgen zum 1. Februar 2025.

Familien ab dem dritten Kind erhalten eine Ausgleichszulage, die jedoch bei Erhöhungen des Familienzuschlags angepasst werden kann. Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Beamte sowie Richter haben Anspruch auf einen Ergänzungszuschlag, sofern sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Dieser muss jährlich neu beantragt werden. Außerdem wird es möglich, einen Teil der Besoldung für das Leasing eines Dienstfahrrads zu nutzen, wobei hier die konkrete Umsetzung noch aussteht.

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Vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags

Stichwort „hoheitliche Dokumente“: Das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November in Kraft tritt, erleichtert es insbesondere trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Eine gerichtliche Entscheidung oder psychologische Gutachten, wie sie das bisherige Transsexuellengesetz verlangte, fallen weg. Stattdessen reicht eine Selbstauskunft beim Standesamt aus, um die Änderung vorzunehmen. Leichtfertig soll aber nicht mit Namen und Geschlecht umgegangen werden. Dafür schreibt das Gesetz vor, dass die Änderung drei Monate zuvor angemeldet werden muss, um eine „Überlegungsfrist“ zu gewährleisten.

Danach gilt eine einjährige Sperrfrist, während der keine erneute Änderung möglich ist. Für minderjährige Personen gelten besondere Regelungen: Kinder unter 14 Jahren können nur über ihre Sorgeberechtigten eine Änderung veranlassen, während Jugendliche ab 14 Jahren dies selbst tun können, wenn sie als beschränkt geschäftsfähig gelten und eine Beratung nachweisen. Das Gesetz soll die Rechte auf geschlechtliche Selbstbestimmung stärken und diskriminierende Regelungen des bisherigen Gesetzes ablösen, das in Teilen verfassungswidrig erklärt wurde.

Vor Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben schon zahlreiche Menschen in Nordrhein-Westfalen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags angemeldet. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur in mehreren größeren Städten. Viele Standesämter haben demnach ihr Terminangebot ausgeweitet, um die große Nachfrage bedienen zu können.

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Ausweise per Post

Für einen Reisepass extra noch einmal in die Bürgerberatung – und dort auch noch eine Stunde warten? Ab dem 1. November soll es deutlich einfacher werden, neue Ausweisdokumente zu erhalten. Denn dann können sogenannte „hoheitliche Dokumente“ auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt fällt dann weg.

Präsidentin folgt Präsidentin

Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) übernimmt am 1. November das Amt der Bundesratspräsidentin von der mecklenburg-vorpommerschen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Die Reihenfolge der Bundesratspräsidentschaft basiert auf der Einwohnerzahl der Bundesländer, beginnend mit dem bevölkerungsreichsten Land. Nach dem Saarland ist dann Bremen als Bundesland mit den wenigsten Einwohnern an der Reihe. Entsprechend wird Nordrhein-Westfalen die Präsidentschaft im Bundesrat dann ab dem 1. November 2026 übernehmen.

Mehr Geld für Bankangestellte

Ab dem 1. November 2024 wird es für die Beschäftigten der öffentlichen Banken eine Gehaltserhöhung geben. Laut Angaben der Gewerkschaft Verdi ist eine Anhebung der Gehälter in drei Stufen vorgesehen, die insgesamt eine Steigerung von 11,5 Prozent ausmachen wird. Dies betrifft etwa 60.000 Angestellte in der Branche. Der angepasste Tarifvertrag soll deutschlandweit für Mitarbeiter von 63 Bankinstituten Anwendung finden.

Neue Nummer für die Wirtschaft

Ab November 2024 wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stufenweise jedem wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zuweisen, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Die Nummer wird jedem wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugeteilt, was alle Personen und Unternehmen umfasst, die wirtschaftlich aktiv sind – also Leistungen oder Lieferungen erbringen, die steuerlich relevant sind. Die neue Nummer wird dauerhaft gültig sein und bleibt auch bei Änderungen von Adresse oder Namen unverändert. Die W-IdNr. besteht aus der Länderkennung „DE“ gefolgt von neun Ziffern.

Sie dient der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren und wird zudem als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer verwendet, um elektronische Datenverarbeitungen zu verbessern. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt entweder öffentlich für Inhaber einer USt-IdNr. oder elektronisch über ein ELSTER-Benutzerkonto. Weitere Identifikationsnummern bleiben bestehen.

Drohnen zum Tierschutz

Nicht zum Monatswechsel, sondern erst ab dem 20. November sind Drohnen mit Wärmebildkameras dauerhaft auf Feldern erlaubt, um Rehkitze und andere Tiere zu schützen. Damit soll künftig verhindert werden, dass Tiere, die im hohen Grad Schutz suchen, von Mähmaschinen verletzt oder gar getötet werden. Grundsätzlich gilt für Kamera-Drohnen ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur 10 Meter erlaubt sind. Diese Ausnahmen betreffen unter anderem Flächen in der Nähe von Wäldern, die für die Jungwildrettung genutzt werden, sowie landwirtschaftlich genutzte Gebiete, die sich in der Nähe von Wohnsiedlungen befinden.

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