Hilfe nach Überschwemmung

Zwei Jahre nach dem Hochwasser: NRW verlängert Frist für Förderung

Auch zahlreiche Unternehmen waren von der Flut im Juli 2021 betroffen. Das NRW-Wirtschaftsministerium möchte diese länger unterstützen.

Eine Luftaufnahme zeigt das Ausmaß der Zerstörungen an der Ahr, nachdem in der Nacht auf den 15. Juli 2021 eine Flutwelle den Ort überschwemmt hat. (Archivbild) | © Boris Roessler/dpa

30.06.2023 | 30.06.2023, 14:08

Düsseldorf (dpa). Fast zwei Jahre nach der Jahrhundert-Flut in Nordrhein-Westfalen verlängert die Landesregierung das Förderprogramm für die betroffenen Unternehmen. Aufbauhilfe könne noch bis zum 30. Juni 2024 beantragt werden, teilte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) am Freitag in Düsseldorf mit. Mit der Verlängerung helfe das Land den Unternehmern, ihre Existenzgrundlage wiederherzustellen. „Unser Ziel ist es, gemeinsam den Weg zu einem nachhaltigen Neuanfang zu ebnen“, betonte Neubaur.

Da für die Förderung von Unternehmen strengere europarechtliche Vorgaben gelten als für Privatpersonen, könnten die Hilfen für Unternehmen zunächst nur um ein Jahr verlängert werden, erläuterte das Wirtschaftsministerium. Das Land NRW habe bereits gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eine über den 30. Juni 2024 hinausgehende Verlängerung bei der EU-Kommission angestoßen, damit Unternehmen ihre Anträge noch bis zum 30. Juni 2026 stellen könnten.

Die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz jährt sich am 14. und 15. Juli zum zweiten Mal - allein in NRW verloren damals 49 Menschen ihr Leben. Insgesamt habe das Land betroffene Unternehmen bislang mit knapp 300 Millionen Euro an Aufbau- und Soforthilfen oder Universalkrediten der NRW.Bank unterstützt, bilanzierte das Ministerium. Die Kammern haben demnach bereits mehr als 16.000 Beratungsgespräche mit betroffenen Unternehmern geführt. Sie prüfen auch die Anträge, die dann online bei der NRW.BANK einzureichen sind.

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