
Bielefeld. Die ersten Autofahrer haben ihren rosa- oder graufarbenen "Lappen" bereits gegen einen Führerschein im Scheckkarten-Format eingetauscht. Gut ein Jahr hatten nun die nächsten Jahrgänge zum Umtausch Zeit - bis zum Stichtag am 19. Januar 2024.
Die aktuelle Frist betrifft laut dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970, wenn der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Wer also in diese Altersgruppe fällt und noch keinen Führerschein im neuen Format besitzt, sollte sich zeitnah an die zuständige Behörde wenden.
Wo kann ich meinen Führerschein eintauschen?
Zuständig für den Umtausch ist die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde oder das Bürgeramt am Wohnsitz. Betroffene benötigen lediglich ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie den aktuellen Führerschein.
Geht der Eintausch des Führerscheins auch digital?
Es ist aber nicht immer notwendig, persönlich zu erscheinen. In OWL bieten beispielsweise Bielefeld und Höxter den Umtausch digital an. Dort können Autofahrer das entsprechende Formular herunterladen und mit einem Passbild an die Führerscheinstelle des Kreises schicken. Der neu ausgestellte Führerschein ist dann für 15 Jahre gültig.
Wie teuer ist der Umtausch des Führerscheins?
Der Umtausch des Führerscheins kostet eine Verwaltungsgebühr. Diese variiert in NRW geringfügig und liegt etwa zwischen 25 Euro und 30 Euro. Teilweise kann Geld gespart werden, wenn der Antrag online gestellt wird.
Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit
Muss ich den alten Führerschein eintauschen?
Der Umtausch ist für Autofahrer, die noch nicht den modernen Führerschein im Scheckkarten-Format besitzen, verpflichtend. Hintergrund ist, dass die Europäische Union die derzeit 110 verschiedenen Führerscheindokumente vereinheitlichen möchte, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Allein in Nordrhein-Westfalen geht es um nahezu zehn Millionen Dokumente. Damit der Prozess geordnet abläuft, haben Bund und Länder eine zeitliche Staffelung beschlossen.
Was passiert, wenn ich das nicht tue?
Wer der Aufforderung zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht nachkommt und den Stichtag verstreichen lässt, dem droht bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von zehn Euro.
Zu dem Zeitpunkt ist der Führerschein nämlich ungültig. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen. Medizinische Tests sowie eine erneute Fahrprüfung sind nicht notwendig.
Diese Jahrgänge müssen noch zum Umtausch
Welche Fristen gelten für welchen Jahrgang?
Obwohl den Jahrgängen, denen die Fahrerlaubnis 1971 oder später ausgestellt wurde, bis zur Frist Januar 2025 noch viel Zeit bleibt, raten die Behörden, den Gang zum Amt nicht allzu lange hinauszuzögern. Ein früher Umtausch lohne sich, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Erfahrungsgemäß werde der Andrang zum Jahresende größer.
Führerscheininhaber mit einem Geburtsjahr vor 1953 brauchen nicht vorzeitig umzutauschen. Sie müssen erst zum Stichtag 19. Januar 2033 den neuen Führerschein vorlegen. Mit dieser Regelung, so erklärt das Ministerium, soll verhindert werden, dass ein vorzeitiger Umtausch erfolgen muss, obwohl altersbedingt nicht sicher ist, ob diese Inhaberinnen und Inhaber nach dem 19. Januar 2033 von ihrer Fahrerlaubnis noch Gebrauch machen möchten und dafür weiter einen gültigen Führerschein benötigen.
Fristverlängerung in vom Hackerangriff betroffenen Kommunen
In den mehr als 70 von einem Hackerangriff betroffenen Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist die Frist für den Umtausch der alten Führerscheine um ein halbes Jahr verlängert worden. Betroffene Führerscheininhaber der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 haben dort nun bis 19. Juli 2024 Zeit, teilte das NRW-Verkehrsministerium mit.
Betroffen sind der Hochsauerlandkreis, der Märkische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie die Kreise Olpe, Soest und Siegen-Wittgenstein. Das Ministerium rät betroffenen Autofahrern, eine Kopie der Verfügung mitzuführen, mit der die Frist verlängert wird, sobald diese online verfügbar ist.
Mit Material der dpa.