Arbeit in der Pandemie

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Wann Covid-19 als Arbeitsunfall anerkannt wird

Bislang können nur Beschäftigte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium die Infektion als Berufskrankheit anerkennen lassen.

Wer im Labor arbeitet, kann Corona als Berufskrankheit anerkennen lassen. | © Pixabay

Finn Mayer-Kuckuk
01.04.2021 | 01.04.2021, 16:57
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