Düsseldorf. Das Antragsverfahren für die Novemberhilfen an gastronomische Betriebe und andere Unternehmen, die von der Komplettschließung in der zweiten Infektionswelle der Corona-Pandemie betroffen sind, soll am 25. November starten. NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) unterrichtete im Düsseldorfer Landtag über weitere Einzelheiten, die jetzt zwischen Bund und Ländern über die Entschädigungen vereinbart wurden, die die betroffenen Unternehmen für ihren "Sonderbeitrag zur Bekämpfung der Pandemie", wie Pinkwart sagte, erhalten sollen.
Die Anträge sollen wieder, wie schon bei der Soforthilfe und der Überbrückungshilfe, digital bei den jeweils zuständigen Bezirksregierungen gestellt werden. Die ersten Abschlagszahlungen sollen noch im November erfolgen, versprechen zumindest Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP).
Zu den Details der Novemberhilfen gehört auch, dass die Höhe der Novemberhilfe 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019 betragen soll. Bei Unternehmen, die erst nach dem 1. November 2029 gegründet worden sind, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
Außer-Haus-Verkauf wird nicht auf Hilfssatz angerechnet
Besonders für die Gastronomie ist wichtig, dass die Unternehmen trotz der Hilfszahlungen eigene Umsätze machen können, beispielsweise durch Außerhaus-Verkauf von Speisen. Bis zu 25 Prozent des Vergleichsumsatzes werden bei der Höhe der Hilfe nicht angerechnet. Als Vergleichsumsatz gilt im Umkehrschluss nur Umsatz, der mit Speisen erzielt wurde, die im Restaurant verzehrt wurden. Beispiel: Wenn eine Pizzeria im November 2019 8.000 Euro Umsatz mit Speisen im Haus und 2.000 Euro Umsatz durch den Außerhaus-Verkauf erzielt, beträgt die Hilfe 75 Prozent von 8.000 Euro, also 6.000 Euro.
Bis zu einer Höhe von 5.000 Euro können Anträge direkt von den Betroffenen an die Bezirksregierungen gestellt werden. Das dürfte vor allem für Solo-Selbständige von Bedeutung sein. Bei höheren Summen müssen die Anträge, wie auch schon bei der Überbrückungshilfe, über Steuerberater oder Rechnungsprüfer gestellt werden.
Weitere Hilfen für Solo-Selbstständige geplant
Die Hilfe kann auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden, beispielsweise Zulieferer oder Reinigungsunternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit den von der Schließungsverfügung betroffenen Unternehmen machen. Auf die Hilfszahlungen angerechnet werden, so erläuterte Pinkwart, andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden. Das gelte vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.
Die Bundesregierung plant außerdem weitere Hilfen für Solo-Selbstständige in der Corona-Krise. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist unter anderem eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro geplant. Dazu soll es eine Vereinbarung zwischen dem Bundeswirtschafts- und dem Bundesfinanzministerium geben.
KOMMENTAR DER REDAKTION
Und was passiert im Dezember?
Es hat zwei Wochen gedauert, bis die Bundesregierung und die Länder endlich die Entschädigung auf den Weg gebracht haben, die Gastronomie- und Freizeitunternehmen für ihren Sonderbeitrag in der Corona-Krise erhalten sollen.Und die Lösung ist einigermaßen befriedigend. Dass Gastronomen die Hilfe auch dann erhalten, wenn sie trotz Schließung ihre Speisen und Getränke – teilweise in neue Geschäftsmodellen – an den Eingangstüren oder an spontan errichteten Tresen außer Haus verkaufen, ist wichtig und richtig. Es wäre sonst der Eindruck entstanden, dass Eigeninitiative und Kreativität in der Corona-Krise unerwünscht ist.
Völlig unklar aber ist, was eigentlich passiert, wenn der Teil-Lockdown über den 30. November hinaus andauert. Manches spricht jetzt schon dafür.
Schon für die Novemberhilfe kommt Finanzminister Olaf Scholz offenbar nicht mit den zunächst eingeplanten zehn Milliarden Euro aus. Wieviel Milliarden müssen dann erst locker gemacht werden, wenn die Schließungen weiter gehen. Wenn Karneval nicht abgesagt wäre, könnten nicht nur die Narren immer lauter singen: „Wer soll das bezahlen? Wer hat so viel Geld?"