Halle. Nach der Insolvenz der börsennotierten Gerry Weber International AG haben Unternehmensgründer Gerhard Weber und sein Sohn Ralf Beschwerde gegen den Insolvenzplan eingelegt. "Sie machen dies aber nicht als Aktionäre, sondern sie stellen Ansprüche aus ihrer ehemaligen Tätigkeit im Aufsichtsrat", sagte Landgerichtssprecher Guiskard Eisenberg. Das Amtsgericht Bielefeld hatte den Insolvenzplan Anfang Oktober gebilligt.
Laut dem Insolvenzplan werden die beiden Finanzinvestoren Robus Capital Management und Whitebox Advisors, die dem Börsenunternehmen im ersten Schritt mit einer Kapitalspritze von 49,2 Millionen Euro unter die Arme greifen, neue Eigentümer des insolventen Modeherstellers. Ferner sollen die Gläubiger aus der Insolvenzmasse mindestens ein Drittel ihrer Forderungen erhalten. Die Aktionäre als bisherige Eigentümer des verschuldeten Konzerns gehen dagegen leer aus, da die Gläubigerforderungen nach Konzernangaben nicht komplett bedient werden können.
Gesetz erlaubt Eilentscheidung
Insgesamt vier Beschwerden liegen dem Landgericht Bielefeld gegen den Insolvenzplan vor - darunter auch von einem Geldinstitut sowie einem Unternehmen aus dem Umfeld der Gerry-Weber-Gruppe. Die 23. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld soll nun möglichst kurzfristig abschließend über die Widersprüche entscheiden.
Per Gesetz hat das Gericht die Möglichkeit, eine Eilentscheidung zu treffen. Denn Beschwerden haben eine aufschiebende Wirkung und der Insolvenzverwalter kann nicht tätig werden. Aber das Verfahren ist komplex. Sollte den Beschwerdeführern der Nachweis gelingen, dass sie aufgrund einer Eilentscheidung schlechter gestellt werden, stehen ihnen Ansprüche zu.