Hamm/Espelkamp

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Klage gegen Gauselmann: Kein Anspruch für Spielsüchtige auf Hausverbot in Spielhallen

Die Gauselmann-Gruppe ist nach geltendem Recht nicht zur Durchsetzung sogenannter Selbstsperren in Spielhallen verpflichtet. Nun wird die Forderung nach gesetzlichen Änderungen laut

Spielsüchtige haben keinen Anspruch auf ein Hausverbot in Spielhallen. Das hat das OLG Hamm entschieden. (Symbolbild) | © picture alliance / Rolf Vennenbernd/dpa

Martin Krause
28.06.2018 | 28.06.2018, 18:00
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