Wird jetzt alles günstiger?

Ab heute gelten für ein halbes Jahr niedrigere Mehrwertsteuersätze. Das soll den Konsum in diesen schwierigen Zeiten ankurbeln. Doch kommt davon überhaupt etwas beim Verbraucher an? Wir haben mit Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW gesprochen.

Wird der Einkauf jetzt günstiger? Einige Supermarktketten haben bereits angekündigt, die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weiterzugeben. Ein Recht darauf haben Kunden jedoch nicht.  | © istock

01.07.2020 | 01.07.2020, 00:00

Bis zum 31. Dezember wird die Mehrwertsteuer gesenkt – von 19 auf 16 Prozent beziehungsweise sieben auf fünf Prozent. Macht sich das am Ende des Tages im Portemonnaie überhaupt bemerkbar?
IWONA HUSEMANN: Das ist derzeit noch nicht wirklich absehbar. Verbraucher haben nach unserer Einschätzung kein Recht darauf, dass die Mehrwertsteuersenkung eins zu eins an sie weitergegeben wird. Die Preisangabenverordnung sieht insoweit lediglich vor, dass dem Verbraucher der Endpreis, inklusive aller Steuern und Nebenkosten, anzugeben ist.

Kann der Verbraucher überhaupt überprüfen, ob er bei seinem Einkauf etwas gespart hat.
HUSEMANN: Für den Verbraucher ist es nur bei Verträgen, bei denen die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen wird, überhaupt möglich, zu kontrollieren ob die Senkung weitergegeben wird. Nach der Aussage des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Preisangabenverordnung dürfen Händler und Anbieter von Dienstleistungen für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des Paragrafen 9 Absatz 2 Preisangabenverordnung Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung zum Beispiel sämtlicher Regale in der Nacht zum 1. Juli 2020 ändern zu müssen.

Worauf sollte ich dann beim nächsten Einkauf achten?
HUSEMANN: Bei großen Anschaffungen lohnt sich insgesamt ein Preisvergleich. Dadurch können häufig Summen eingespart werden, die deutlich über den effektiv 2,52 Prozent durch die Mehrwertsteuersenkung liegen.

Lohnt sich die Mehrwertsteuersenkung für den Verbraucher überhaupt?
HUSEMANN: Bei 100 Euro reden wir über eine Ersparnis von 2,52 Euro. Deswegen wird es sich für Verbraucher vermutlich wirklich eher bei größeren Anschaffungen bemerkbar machen.

Greift die Steuersenkung überall – also zum Beispiel auch bei Mobilfunk- oder Pay-TV-Verträgen?
HUSEMANN: Ja. Hier wird es maßgeblich darauf ankommen, ob es sich bei der Preisabsprache um einen Festpreis, oder eine Brutto-Netto-Rechnung handelt. Im letzteren Fall ist der Preis anzupassen. Im ersten Fall muss die Mehrwertsteuer lediglich korrekt vom Unternehmen bilanziert werden.

Wie sieht es in der Gastronomie und im Hotelgewerbe aus?
HUSEMANN: Auch hier gelten die ermäßigten Sätze von 16 Prozent beziehungsweise 5 Prozent statt 19 Prozent und 7 Prozent.

Kann es passieren, dass die Mehrwertsteuersenkung gar nicht an den Kunden weitergegeben wird?
HUSEMANN: Ja. Das ist zum Beispiel dann denkbar, wenn Festpreisvereinbarungen getroffen wurden. Auch bei Dauerschuldverhältnissen hilft der Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort steht häufig etwas dazu, ob und wie die Anpassung der Mehrwertsteuer behandelt wird.

Was wenn mir auffällt, dass Händler die Mehrwertsteuersenkung nicht an ihre Kunden weitergeben? Was können Verbraucher oder auch Verbraucherschützer unternehmen und kann das überhaupt Erfolg haben?
HUSEMANN: Verbraucher können sich stets an die Verbraucherzentralen wenden, wenn sie das Gefühl haben, von Unternehmen benachteiligt zu werden. Wir gehen diesen Beschwerden nach und prüfen im Einzelfall, ob das Verhalten des Unternehmens wettbewerbsrechtlich zu beanstanden ist. Ist das der Fall, mahnen wir solche Sachverhalte ab, um Verbraucherrechte durchzusetzen.