Strengere Kontaktbeschränkungen

Lockdown wird verschärft: Die neuen Corona-Regeln im Überblick

Der Lockdown wird verlängert, haben Bund und Länder beschlossen. Außerdem gilt in Hotspots künftig eine 15-Kilometer-Regel. Die Beschlüsse im Überblick.

Bundeskanzlerin Angela Merkel, der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (r.) und Berlins Bürgermeister Michael Müller nach den Bund-Länder-Beratungen. | © Michel Kappeler/Pool via Reuters

06.01.2021 | 06.01.2021, 07:33

Berlin (dpa/rtr/anwi). Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird wegen weiter hoher Infektionszahlen bis zum 31. Januar verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Dienstag in Berlin verständigt. Die weiteren Beschlüsse im Überblick:

Auf Menschen in Landkreisen mit sehr hohen Corona-Infektionszahlen kommt eine drastische Beschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu. Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern sollen die Länder lokale Maßnahmen ergreifen, um den Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort zu begrenzen, sofern kein triftiger Grund vorliegt. „Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar."

Bislang galt eine solche Maßnahme nur in Sachsen. Dort dürfen sich die Bürger maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen, etwa um Sport zu treiben oder einkaufen zu gehen. In Ostwestfalen-Lippe liegt derzeit laut Robert-Koch-Institut (RKI, Stand 5.1.) kein Kreis über einem Inzidenzwert von 200. Die drei höchsten Inzidenzwerte wiesen am Dienstag der Kreis Gütersloh (183,59), der Kreis Herford (171,2) und der Kreis Minden-Lübbecke (167,84) auf. Allerdings ist zu beachten, dass seit Weihnachten deutlich weniger getestet wurde. Deutschlandweit wird der Schwellenwert von 200 laut RKI in 67 Landkreisen überschritten. In Nordrhein-Westfalen galt dies am Dienstag für die Stadt Herne im Ruhrgebiet.

Die Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden wegen der weiter hohen Infektionszahlen verschärft. Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.

Der Lockdown an Schulen und Kitas wird bis Ende Januar verlängert. Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Auch Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.

Eltern sollen sich in diesem Jahr doppelt so lange für Kinder krankschreiben lassen dürfen wie üblich. Bund und Länder einigten sich darauf, das sogenannte Kinderkrankengeld pro Elternteil wegen der Corona-Pandemie von 10 auf 20 Tage zu erhöhen. Alleinerziehende können es demnach für 40 statt 20 Tage erhalten.

Hintergrund sind die Betreuungsprobleme, die viele Eltern auch in diesem Jahr wieder bekommen, weil Schulen und Kitas schließen oder nur in eingeschränktem Betrieb sind. Die Krankentage-Regelung ist deshalb ausdrücklich nicht nur für den Fall einer Erkrankung der Kinder gedacht, sondern auch für den Fall, dass sie wegen Corona-Einschränkungen an Schule und Kita zu Hause betreut werden müssen. Schon im vergangenen Jahr war die Zahl der Kinderkrankentage erhöht worden. Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Die Regeln für Einreisende aus Corona-Risikogebieten im Ausland werden noch einmal verschärft. Ab dem 11. Januar müssen sie nicht nur für zehn Tage in Quarantäne, sondern sich auch 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise zwingend auf das Virus testen lassen. Die Quarantäne kann auch künftig durch einen zweiten Test nach fünf Tagen verkürzt werden, falls dieser negativ ausfällt. Dem Beschluss von Bund und Ländern zufolge soll eine Musterverordnung des Bundes entsprechend geändert und dann von den Ländern umgesetzt werden. Der Bund behält sich zudem vor, zusätzliche Testpflichten für Länder zu erlassen, in denen das Ansteckungsrisiko wegen der Verbreitung von Mutationen des Virus oder hoher Infektionszahlen besonders groß ist.

Bei Corona-Finanzhilfen für Firmen soll aufs Tempo gedrückt werden. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden, das hatte der Bund bereits geplant. Die Abschlagszahlungen sind ein Vorschuss auf spätere Zahlungen. Die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III sollen laut einem Beschlusspapier durch die Länder im ersten Quartal erfolgen. Auch bei den November- sowie Dezemberhilfen gibt es Abschlagszahlungen. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolge spätestens ab dem 10. Januar, heißt es. Bei den November- sowie Dezemberhilfen werden über Zuschüsse Umsatzausfälle von bis zu 75 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat erstattet. Für die Fördermonate Januar bis Januar gilt dann wieder das System der Überbrückungshilfen: Erstattet werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte am Dienstag bei der Pressekonferenz an, dass sie am 25. Januar das nächste Mal mit den Ministerpräsidenten der Länder beraten werde. Dann werde entschieden, wie es nach dem 31. Januar weitergehe. Die jetzt verhängten Maßnahmen seien hart, räumt Merkel ein. "Aber wir sehen uns dazu genötigt, um unser Ziel nicht aus den Augen zu verlieren."

Was weiterhin gilt

Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte; Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege bleiben möglich.

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Coronatests vorweisen.