
Düsseldorf. „Corona ist außer Kontrolle geraten", sagte Bayern Ministerpräsident Markus Söder bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel. Deshalb könnten jetzt keine halben Sachen gemacht werden. Tatsächlich: Die Kanzlerin und die Länderchefs haben ganz Deutschland für die Zeit vom 16. Dezember bis 10. Januar den Stillstand verschrieben. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet erläuterte wenig später, was von Mittwoch an zwischen Aachen und Minden, zwischen Rheine und Bonn gilt.
Welche Kontaktregeln gelten für Weihnachten?
Vom 24. bis 26. Dezember sind zulässig: Treffen mit über den eigenen Hausstand hinausgehenden maximal vier Personen aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen, auch wenn dies am Ende mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen bedeutet. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. An allen anderen Tagen, also auch Silvester, gilt die bisherige Regel: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten.
Welche Geschäfte dürfen weiter öffnen?
Öffnen dürfen ab Mittwoch nur Geschäfte für den täglichen Gebrauch. Gemeint sind damit Lebensmittel-Supermärkte, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Wochenmärkte für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen. Auch der Verkauf von Tannenbäumen ist erlaubt. Buchhandlungen sollen zumindest einen Teil ihres Geschäfts weiterführen können. Kunden können weiterhin Bücher bestellen und sich diese im Eingangsbereich der Buchhandlung abholen, sagte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Montagmorgen in WDR 5.
Was ist mit Friseuren und Kosmetikstudios?
Die Anordnungen für den Dezember sind strenger als die im Frühjahr. Auch Friseure und Kosmetikstudios, also alle Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege, müssen geschlossen bleiben. Medizinisch ausgerichtete Praxen wie die Podologie oder Physiotherapeuten bleiben öffen.
Was gilt an Silvester und Neujahr?
An Silvester und am Neujahrstag gilt ein An- und Versammlungsverbot. Kommunen entscheiden selbst, ob sie lokale Feuerwerksverbote festlegen. Ab sofort dürfen keine Feuerwerkskörper und Böller mehr verkauft werden. Wer jetzt schon Raketen oder Böller gekauft hat, dem wird dringend geraten, sie auch im privaten Kreis nicht zu zünden. Auf öffentlichen Plätzen ist das Zünden in jedem Fall verboten.
Welche Regeln gelten für Gottesdienste?
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt und eine Maskenpflicht auch am Platz eingehalten wird. Singen ist untersagt. Allerdings gibt es weitere Gespräche mit den Kirchen, ob es aufgrund der Infektionslage dabei wirklich bleiben kann.
Wer darf weiter in die Schule und in den Kindergarten?
In NRW entscheiden Eltern von Schülern der Klassen 1 bis 7 seit Montag selbst, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder im Distanzunterricht zuhause lernen lassen. Ab Klasse 8 müssen alle Schüler zuhause in den Distanzunterricht. Es gilt aber auch für die jüngeren die dringende Empfehlung, dass so viele Kinder zuhause bleiben wie möglich. Die Kitas in NRW bleiben offen, ein Betreuungsangebot wird garantiert. Ministerpräsident Armin Laschet appellierte aber an alle Eltern, die nicht darauf angewiesen seien, ihre Kinder zuhause zu lassen. Die Schulferien werden für Schüler bis 10. Januar verlängert.
Was gilt in den Betrieben?
Arbeitgeber sollen prüfen, ob ihre Betriebe durch Betriebsferien vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen werden oder ob sie ihren Mitarbeiter durch großzügige Home-Office-Regeln das Betrieben der Betriebsstätten ersparen können.
Was gilt für Pflegeheime und mobile Pflegedienste?
In Alten- und Pflegeheimen werden die Schutzmaßnahmen erhöht. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie von mobilen Pflegediensten müssen mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Infektionszahlen ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests für die Besucher verpflichtend werden.
Wird das Reisen eingeschränkt?
Reisen bleibt erlaubt, doch wird ein Appell beschlossen, nicht notwendige Reisen im Inland und ins Ausland bleiben zu lassen. Die Quarantäneregelung bei Einreisen aus Risikogebieten bleibt. Sie läuft auf zehn Tage Quarantäne hinaus, die aber durch einen negativen Test nach fünf Tagen beendet werden kann.
Was ist mit der Abgabe von Speisen und Glühwein-to-go?
Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause durch gastronomische Betriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleibt erlaubt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit ist verboten. Glühwein-to-go wird also ab heute nicht mehr möglich sein.
Was ist mit Profi-Sport?
Der Profisport ist von den neuen Lockdown-Regeln nicht betroffen. So kann die Fußball-Bundesliga wie bislang – natürlich ohne Publikum – weiterlaufen.
Der Bund erweitert außerdem die Corona-Finanzhilfen für Unternehmen. Bei der Überbrückungshilfe III, die ab Januar gilt, soll der Höchstbetrag von 200.000 auf 500.000 Euro erhöht werden. Der maximale Zuschuss ist demnach geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Erstattet werden betriebliche Fixkosten. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den November- und Dezemberhilfen geben. Auch Entlastungen für den Einzelhandel sind vorgesehen.