Politik

Britta Haßelmann: "Das beschlossene Wahlrecht ist grottenschlecht"

Grüne, FDP und Linke klagen vor dem Verfassungsgericht gegen das Gesetz.

Die Bielefelder Bundestagsabgeordnete Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) kritisiert das neue Wahlrecht scharf. | © Bündnis90/Die Grünen

Matthias Bungeroth
27.11.2020 | 27.11.2020, 19:50

Berlin/Bielefeld. Eigentlich sollte ein neues Wahlrecht zum Deutschen Bundestag dazu führen, dass das Parlament künftig weniger Abgeordnete hat. Doch wenn Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, auf das reformierte Gesetz schaut, wird sie deutlich. „Das von Union und SPD beschlossene Wahlrecht ist grottenschlecht. Es ist handwerklich schlecht und verletzt Wahlrechtsgrundsätze", schimpft die Bundestagsabgeordnete aus Bielefeld.
Sie spricht von einer „Scheinreform".

"Das Gesetz erfüllt seinen Zweck objektiv nicht"

Das sehen auch die Fraktionen von FDP und Linken so und haben deshalb eine sogenannte Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.
Die von der Koalitionsmehrheit beschlossene Wahlrechtsreform sieht vor, dass drei Überhangmandate künftig nicht mehr ausgeglichen werden. Dies würde nach dem aktuellen Stand der Umfragen für CDU und CSU einen Vorteil bedeuten. Zudem sollen weitere Überhangmandate in begrenztem Umfang mit Listenmandaten derselben Partei in anderen Bundesländern verrechnet werden.

Diese Gesetzesnovelle erfülle ihren Zweck „objektiv nicht", erklärten die Spitzen der drei klagenden Fraktionen. Haßelmann spricht in diesem Zusammenhang von einem „großen Bluff" der Koalition. Kritik hätten auch Sachverständige in der Anhörung des Parlaments geäußert. „Es ist völlig unverständlich, warum CDU, CSU und SPD die deutliche Kritik der Sachverständigen ignorieren, und ihren grottenschlechten Entwurf jetzt im Bundestag einfach abschließen", kritisiert Haßelmann. Sie fordert eine gemeinsame Reform aller demokratischen Fraktionen.

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Enthaltung Schäubles


Das Parlament hatte die jetzige Reform des Wahlrechts Anfang Oktober beschlossen.

Sie ist auch in den eigenen Reihen umstritten, was sich unter anderem daran zeigte, dass sich Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) der Stimme enthielt.

Die Reform sieht vor, dass es bei der Wahl nächstes Jahr bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. (dpa)