Bad Kreuznach. Eine Bürgerin von Bad Kreuznach hat sich jahrelang um das Miteinander von Mensch und Tier beim Jahrmarkt gesorgt. Tanja Oesterle geht es vor allem um die Hunde, die aus ihrer Sicht Fehl am Platz sind. Dabei hat sie das Wohl der Tiere im Blick. Ihre Petition, die ein Hundeverbot gefordert hat, ist nun erfolgreich.
Der Jahrmarkt an jedem dritten Freitag im August sei zurecht "das Event Highlight" des Jahres. Hunderttausende Besucher lockt die Veranstaltung aus der ganzen Region an. Problematisch ist aber aus Oesterles Sicht, dass viele Besucher trotz des großen Andrangs auch ihre Hunde mitnehmen und sie dadurch unnötig Stress aussetzen. Sie seien "Reizüberflutet", würden unnötig Stress ausgesetzt. "Es ist zu laut und die Verletzungsgefahr durch Glasscherben ist auch recht hoch." Kann der Hund "nicht mal drei Stunden alleine bleiben oder kann jemand auf ihn aufpassen, den es nicht auf den Festplatz zieht?" Oesterle gibt an, dass sie die Petition dem Veranstalter und dem Tierschutz zukommen lassen wolle, damit so ein Tierverbot auf dem Jahrmarkt umgesetzt wird. Rund 1.200 Personen unterstützen ihr Anliegen (Stand: 7. September 2023). Das Verbot sei "offiziell bestätigt".
Regelung für Volksfest ab 2024
Dem SWR gegenüber hat Ordnungsdezernent Markus Schlosser erläutert, dass nächstes Jahr keine Hunde mehr auf das Festgelände dürfen. Ausnahme solle die Tiere der Schausteller sein. Die Petition sei eine gute Anregung gewesen. In der Nachbesprechung habe man entschieden, dass das Hundeverbot zum Wohl von Menschen und Tieren sei. Hinweisschilder sollen 2024 auf das Hundeverbot auf der Pfingstwiese aufmerksam machen. Aus Sicht des Bad Kreuznacher Schaustellerverbandes wäre die Neuregelung nicht notwendig gewesen. Der Vorsitzende, Ralf Leonhard, verweist darauf, dass das Tierschutzgesetz bereits ausreichend sei. "Da braucht man nicht noch weitere Gesetze." Wie Besucher- von Schaustellerhunden unterschieden werden sollen, das sei zudem wie einige weitere Fragen zur Umsetzung noch nicht klar.
Hundeverbot in OWL
Beim Blasheimer Markt in Lübbecke gilt entsprechend der Regelung vom Juni 2006 während der Marktzeiten "auf dem Marktgelände (nicht Wohnwagenplatz) ein generelles Hundeverbot". Laut Ordnungsamt wird die Einhaltung auch weiterhin kontrolliert. Natürlich könne dies an Tagen mit 20.000 Besuchern aber schwierig sein.