Kommentar

Organspende: Deutschland braucht eine andere Lösung

In Deutschland ist nur derjenige Organspender, der einen entsprechenden Ausweis mit sich führt. Diese Regelung ist überholt, findet unsere Autorin.

Zu wenige Menschen haben in Deutschland einen Organspendeausweis. | © Pixabay/Jasmin777

Mareike Köstermeyer
30.10.2023 | 30.10.2023, 18:00

Mehr als 8.000 Patienten warten in Deutschland derzeit auf ein Spenderorgan. Weil die Anzahl gespendeter Organe hierzulande seit Jahren rückläufig ist, plant NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann im Bundesrat einen neuen Anlauf für eine Widerspruchsregelung. Ein wichtiger Vorstoß, denn die bisher geltende erweiterte Zustimmungsregelung ist überholt.

In vielen europäischen Ländern, darunter Spanien, Österreich, Italien und Portugal, ist die Widerspruchsregelung längst Realität. Wer zu Lebzeiten nicht widersprochen hat, wird dort im Fall eines Hirntods automatisch zum Organspender. Angehörige können allerdings noch ein Veto einlegen. Noch einen Schritt weiter gehen die Regelungen in Schweden und Frankreich. Dort werden Angehörige eines Spenders vor der Organ-Entnahme lediglich informiert, widersprechen können sie jedoch nicht.

Dass Deutschland etwas ändern muss, ist offensichtlich. An Organspenden mangelt es schon lange, inzwischen ist Deutschland europaweit das Schlusslicht. Werbung oder Ansprache durch die Hausärzte sollten mehr Menschen zu Spendern machen. Doch gewirkt haben die Bemühungen nicht, immer noch entscheiden sich zu wenige Menschen.

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Widerspruchslösung – ein guter Kompromiss

Das ist zum Nachteil derjenigen, die auf ein Organ warten – nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Denn als Mitglied der Stiftung Eurotransplant, die als Service-Organisation für die Zuteilung von Spenderorganen in acht europäischen Mitgliedsländern verantwortlich ist, profitiert Deutschland von den Widerspruchsregelungen anderer Länder.

Deutschland sollte es ihnen im Hinblick auf die gesetzliche Regelung gleich tun. Durch eine Widerspruchslösung sind die Menschen dazu aufgefordert, eine Entscheidung zu treffen. Diese darf aber nicht in Stein gemeißelt sein, weswegen eine erweiterte Widerspruchslösung, bei der Angehörige auch nach dem Hirntod noch widersprechen können, ein guter Kompromiss wäre.

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