Hohe Geldstrafen drohen

Verbote für Kanus auf der Lippe und Wasserentnahme im Kreis Paderborn

Die Bezirksregierung Detmold und der Kreis Paderborn untersagen Kanus und anderen Wasserfahrzeugen die Flussfahrt im renaturierten Bereich. Auch die Wasserentnahme ist bei Gewässern eingeschränkt. Regelbrecher müssen mit einer Strafe in fünfstelliger Höhe rechnen.

Die Lippe in den Kreisen Paderborn und Gütersloh führt zu wenig Wasser - deshalb muss die Bezirksregierung Detmold jetzt eingreifen. (Archivbild) | © Bezirksregierung Detmold

21.05.2025 | 21.05.2025, 12:23

Kreis Paderborn. Um Tiere und Pflanzen zu schützen, untersagen die Bezirksregierung Detmold und der Kreis Paderborn, die Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen. Das Verbot bezieht sich auf die Entnahme mit mechanischen oder elektrischen Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbare Behältnisse, teilen die Behörden mit.

Die Verfügung der Bezirksregierung für die Flüsse Ems und Lippe in den Kreisen Gütersloh und Paderborn gilt ab Dienstag, 20. Mai. Diese Flüsse gehören zu den Gewässern erster und zweiter Kategorie, für die die Bezirksregierung als Obere Wasserbehörde zuständig ist. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden der Kreise und der Stadt Bielefeld zuständig. Der Kreis Paderborn hat per eigener Allgemeinverfügung, die Einschränkungen zur Wasserentnahme, auf die weiteren Gewässer im Kreisgebiet ausdehnt. Diese tritt ab Donnerstag, 22. Mai, in Kraft.

Kanufahrten auf der Lippe im Kreis Paderborn verboten

Erlaubt bleibt das Schöpfen geringer Mengen per Eimer und Gießkanne sowie das direkte Tränken von Weidevieh. Auf dem Abschnitt der renaturierten Lippe unterhalb des Lippesees ist das Fahren mit Kanus, Kajaks und Wasserfahrzeugen jeder Art aufgrund des geringen Wasserstandes vorübergehend nicht möglich. Der Grund für die Regelung: Aufgrund geringer Niederschlagsmengen in den vergangenen Wochen und Monaten fließe in vielen Flüssen und Bächen sehr wenig Wasser.

Die Wasserstände liegen derzeit auf dem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht werde, die Lebensräume für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen seien dadurch eingeschränkt. Sollten länger anhaltende Niederschläge weiterhin ausbleiben, haben die Gewässer keine Reserven für die kommenden Monate. Mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt sei eine sparsame Verwendung des Wassers geboten und sicherzustellen.

Zum Schutz des sensiblen Naturraums sowie seiner Pflanzen und Tiere werde das Befahren des Flussabschnitts der renaturierten Lippe bei Paderborn-Sande mit Booten, Kanus und Kajaks vorübergehend untersagt. Aufgrund der geringen Wassertiefe in den Niedrigwasserfurten sei ein Befahren ohne Grundberührung zurzeit nicht möglich. Das Betreten des Areals ist gemäß der Naturschutzgebietssatzung ohnehin nicht erlaubt.

Wann das Verbot im Kreis Paderborn aufgehoben werden könnte

Zuwiderhandlungen gegen das Entnahme- und Befahrungsverbot können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Verfügungen gelten jeweils bis Dienstag, 30. September. Sie können bei Bedarf jedoch geändert werden. Zuwiderhandlungen gegen das Entnahmeverbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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Auch bei kurzen und starken Regenereignissen könne für die Gewässer keine Entwarnung gegeben werden. Zum einen können mit dem Starkregen Laub und Schlamm aus dem Gewässerumfeld oder aus Kanalisationen in die Bäche und Flüsse gelangen und so einen kurzfristigen Sauerstoffmangel herbeiführen. Zum anderen steigen die Wasserstände nur kurzzeitig an. Sobald die Wasserstände wieder dauerhaft erhöht seien, werde die Rücknahme der Allgemeinverfügungen geprüft.