Paderborn. Es wird wieder bunt auf den Straßen. Ausgelassene Partystimmung und gute Laune gehören im Karneval dazu. Im bunten Treiben erinnert das Kreisjugendamt Paderborn gemeinsam mit der Kreispolizeibehörde daran, den Jugendschutz im Blick zu behalten. „Jugendschutz macht keine Pause“, schreibt Günther Uhrmeister, Leiter des Kreisjugendamtes in der Pressemitteilung.
Alle Erwachsenen, auch Vereine, Veranstalter und Gewerbetreibende sind deshalb laut Pressemitteilung dazu aufgefordert worden, sich ihre Verantwortung im Bereich des Jugendschutzes bewusst zu machen und als Vorbilder zu agieren. „Jugendschutz ist nicht nur ein Thema der Behörden, sondern beginnt bereits im Elternhaus“, schreibt Uhrmeister.
Alkoholgenuss und Zigarettenkonsum würden für viele Jecken zum Feiern dazugehören. Dennoch lohne sich der genaue Blick ins Jugendschutzgesetz. Dort seien der Verkauf und die Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Minderjährige genau geregelt.
Altersgrenzen für Alkohol und Tabak
An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt und Mischungen mit nichtalkoholischen Getränken weder abgegeben noch darf ihnen der Konsum gestattet werden, heißt es in der Pressemitteilung. Hochprozentiges wie Spirituosen seien erst ab 18 Jahren erlaubt. Die Veranstalter seien dazu verpflichtet, zu kontrollieren und sicherzustellen, dass keine alkoholischen Getränke an Minderjährige abgegeben werden. Auch das Rauchen sei grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet – egal, ob gewöhnliche Zigaretten, E-Zigaretten oder Shishas.
„Auto- und Zweiradfahrende sollten mit Kontrollen rechnen. Schon bei 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen oder man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist“, schreibt Kriminalhauptkommissarin Corinna Koptik, Sprecherin der Paderborner Polizei, in der Pressemitteilung. Auch Restalkohol sei nicht zu unterschätzen. „Auf Nummer sicher gehen Feiernde mit dem öffentlichen Nahverkehr.“
Karneval 2025: Hier kann im Kreis Paderborn gefeiert werden
Vorgaben, wie lange gefeiert werden darf, gibt es auch. Karnevalsfans unter 16 Jahren, dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen laut Mitteilung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person teilnehmen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen längstens bis 24 Uhr feiern.
„Wir raten, dass sich Eltern für die Feierpläne ihrer Kinder interessieren und auch Freunde und Orte kennen, wo sich die Clique trifft“, rät Carlos Tomé, zuständig für den Kinder- und Jugendschutz im Paderborner Kreisjugendamt. „Eltern sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet.“