Anwohner aufgeschreckt

Lauter Knall in Paderborner Tausendquellpark - Polizei warnt vor illegalen Böllern

Erneut ist in Paderborn ein sogenanntes „Selbstlaborat“ gezündet worden. Die Polizei weist deshalb nochmals auf deren Gefährlichkeit hin.

Illegale Böller können bereits bei geringster Einwirkung explodieren und schwersten Verletzungen führen. | © dpa

20.01.2025 | 24.01.2025, 11:06

Paderborn. Die Polizei Paderborn warnt noch einmal ausdrücklich vor dem Abbrennen illegaler Feuerwerkskörper. Denn am Wochenende sei erneut ein weiteres „Selbstlaborat“ detoniert. Über Verletzte nach der der Explosion im Paderborner Tausendquellpark am Herbert-Schwiete-Ring sei glücklicherweise nichts bekannt. Eine Woche zuvor hatte sich ein 42-Jähriger durch das Zünden eines selbstgebauten Böllers schwere Verletzungen an der Hand zugezogen.

Laut Polizeiangaben meldeten sich am Samstag gegen 20 Uhr zahlreiche Bewohner umliegender Häuser bei der Polizei und berichteten von einem explosionsartigen und lauten Knall. Eine Streife entdeckte im Zentrum des Parks und in angrenzenden Sträuchern Überreste eines selbsthergestellten Böllers. Tatverdächtige waren demnach nicht mehr in der Nähe anzutreffen. Die Polizei stellte eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen dasSprengstoffgesetz und bittet um Zeugenhinweise unter Tel. 05251 3060.

Die Polizei weist aus diesem Anlass noch einmal auf die Gefährlichkeit sogenannter „Selbstlaborate“ hin. Sie könnten bereits bei geringster Einwirkung explodieren und zu Sachbeschädigungen oder auch schwerwiegenden und lebensgefährlichen Verletzungen führen. In der Silvesternacht war ein junger Mann aus Bad Wünnenberg bei der Explosion eines illegalen Feuerwerkskörpers nahe Geseke getötet worden.

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Polizei Paderborn erklärt die strafrechtlichen Folgen

„Finger weg von zwielichtigen Feuerwerksangeboten oder Selbstbastelanleitungen auf einschlägigen Plattformen im Internet“, schreibt die Polizei weiter. In Deutschland dürfen nur zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2 an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nach Silvester ist es den Angaben zufolge verboten, privates Feuerwerk zu zünden. Bei Verstoß drohe ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und nicht zugelassenen Böllern fallen laut Polizei unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.

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