Paderborn. Noch bevor die Streifenbeamten im Bereich der Straße Am Ostfriedhof Anhaltesignale geben, drückt der Fahrer eines VW Golf aufs Gaspedal. In den frühen Stunden des Mittwochs, 18. September, entspinnt sich eine Verfolgungsjagd über die Straßen der Paderborner Südstadt, berichtet die Polizei.
Gegen 0.45 Uhr setzte sich der mit zwei Personen besetzte blaue Golf von der Polizeistreife ab, indem der Fahrer unerlaubterweise nach links in die Straße Am Hilligenbusch abbog. Unter starker Beschleunigung ging es dann durch die Bahnunterführung in Richtung Warburger Straße. „Ganz offensichtlich, um sich der Kontrolle zu entziehen“, heißt es im Bericht der Polizei.
Die Streifenwagenbesatzung schaltete Blaulicht und Martinshorn ein und nahm die Verfolgung auf. Auch das Anhaltesignal „Stopp Polizei“ wurde eingeschaltet. Dieser Aufforderung kam der Golf-Fahrer jedoch nicht nach. Mit hoher Geschwindigkeit fuhr er über die Straßen des Innenstadtbereichs, dabei soll er zeitweise das Licht des Pkw ausgeschaltet und mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen haben.
Der VW Golf rammt eine Wegeschranke vor dem Flugplatz
Über den Südring ging es letztlich zur Husener Straße in Richtung Flugplatz Haxterberg weiter. Scheinbar mangelte es den Fahrzeuginsassen jedoch an Ortskenntnis, denn auf dem Weg zum Flugplatz trafen sie auf eine Wegeschranke. Der Fahrer hatte wohl auch versucht, die Schranke durch Rammen zu durchbrechen, was jedoch misslang. Die Fluchtfahrt wurde dann über einen Acker fortgesetzt.
Die verfolgenden Beamten hatten zuvor den Sichtkontakt zum Fluchtwagen verloren. Der abgeschlossene VW Golf wurde letztlich im Rahmen einer Fahndung entdeckt. Vom Fahrer und Beifahrer fehlte allerdings jede Spur. Der Wagen wurde sichergestellt und abgeschleppt. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, waren die am Golf angebrachte Kennzeichen nicht für diesen ausgegeben worden.
Die Ermittlungen zum Fahrer dauern an. Ein Strafverfahren wegen Verkehrsgefährdung, verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Unfallflucht, Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.