Paderborn/Osnabrück. Eine wilde Verfolgungsjagd über die A33 zwischen Osnabrück und Paderborn lieferte sich ein Autofahrer mit der Polizei. Der 23-jährige Fahrer saß mutmaßlich unter Alkoholeinfluss hinter dem Steuer, hatte aber wohl noch weitere Gründe, vor einer Polizeikontrolle zu flüchten.
Ihren Ursprung nahmen die Geschehnisse in der Nacht auf Sonntag, 11. Mai, berichtet die für die Autobahnpolizei zuständige Polizei Bielefeld. Auf der Hannoverschen Straße in Osnabrück hatte der Fahrer eines VW Multivan gegen 0.50 Uhr eine Zivilstreife abgedrängt. Die Beamten nahmen die Verfolgung des VW auf, welcher innerorts bis auf 100 Stundenkilometer beschleunigte und auf die Autobahn 33 in Richtung Bielefeld flüchtete.
Anhaltesignale durch die Polizei missachtete der Multivan-Fahrer und setzte die Fahrt mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Brilon fort. Im Bereich der Anschlussstelle Bielefeld-Senne nahmen ebenfalls Streifenwagen der Autobahnpolizei Stukenbrock die Verfolgung des Flüchtenden auf. Der Multivan fuhr mittig über die Fahrbahn, sodass er beide Fahrspuren blockierte. Zeitweise fuhr der Wagen auch Schlangenlinien.
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Bei Paderborn-Zentrum hält der Fluchtwagen an
Nach gut 80 Kilometern und nachdem er die Anschlussstelle Paderborn-Zentrum passiert hatte, verlangsamte der Flüchtende die Fahrt und hielt mit Warnblinklicht auf dem Seitenstreifen an. Der Multivan wurde von einem 23-Jährigen aus Werther gesteuert, auf dem Beifahrersitz saß ein gleichaltriger Paderborner.
Bei der folgenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins ist. Zudem war er stark alkoholisiert und ein Alkoholvortest verlief positiv. Auf der Polizeiwache in Paderborn entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Gegen den jungen Mann aus Werther lag zudem ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld vor. Einer Inhaftierung entging der 23-Jährige jedoch, da Angehörige den haftbefreienden Betrag auf der Polizeiwache in Bielefeld entrichteten.
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Strafverfahren wegen „grob verkehrswidrigem und rücksichtlosem Fortbewegen als Kfz-Führer zum Erreichen einer höchstmöglichen Geschwindigkeit“, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden eingeleitet.
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