Paderborn/Stuttgart. Nachdem drei Schafe zwischen Elsen und Scharmede in Paderborn tot und schwerkrank gefunden worden waren, schaltet sich nun die Tierrechtsorganisation Peta mit in den Fall ein.
Laut einer Polizeimeldung hat eine Passantin am Sonntag, 11. August, um kurz vor 6 Uhr ein krankes Schaf am Holzweg in Paderborn entdeckt. Das Tier lag auf einem Grünstreifen, hatte Schaum vor dem Mund und war offenbar in einem sehr schlechten Gesundheitszustand. Im Nacken- und Rückenbereich hatte das Schaf eine Grünfärbung, die den Angaben zufolge von einem Desinfektionsmittel zur Wundversorgung stammen könnte.
Die Passantin informierte die Polizei, die eine Strafanzeige aufnahm und nur wenige Meter weiter sowie am Delbrücker Weg zwei weitere Schafe, die bereits tot waren, entdeckte. Bei allen drei Tieren wurden augenscheinlich die Ohrmarken herausgerissen.
Peta setzt für den Paderborner Fall Belohnung aus
Die Tiere litten laut einer Meldung des Kreises Paderborn an der Blauzungenkrankheit. Das bestätigte eine pathologische Untersuchung. Die Polizei geht wegen der Fahr- und Schleifspuren davon aus, dass Unbekannte die Schafe dort zurückgelassen haben. Ein Mitarbeiter des Kreisveterinäramts leitete Maßnahmen bezüglich der Tiere ein.
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Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der verantwortlichen Person oder Personen führen sollen, heißt es in einer Mitteilung der Organisation. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym.
„Mit unserer Belohnungsauslobung wollen wir helfen aufzuklären, wer die Schafe wie Abfall entsorgt und sich selbst überlassen hat“, so Björn Thun, Fachreferent bei Peta. „Wir setzen uns dafür ein, dass die tatverantwortliche Person schnell ermittelt und zur Rechenschaft gezogen wird, bevor noch weitere Tiere leiden müssten.“
Geld- und Freiheitsstrafe möglich
Die Überführung solcher Täterinnen und Täter sei oft schwierig, da sie handeln, wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Deshalb käme es auf jeden Hinweis an.
Tierquälerei sei laut der Organisation kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Peta setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei Ermittlungen zu helfen.
Im Kreis Paderborn war erst Mitte Juli in einem Bürener Schafbestand der erste kreisweite Fall einer Infektion mit dem Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV 3) nachgewiesen worden. Die Blauzungeninfektion ist nicht auf den Menschen übertragbar und somit nicht für den Menschen gefährlich.