Kreis Paderborn. In wenigen Tagen endet das Jahr 2022. Als Schlusspunkt des vergangenen und Auftakt des neuen Jahres erleuchten vielerorts Raketen den dunklen Nachthimmel. Was aber gilt es beim Silvesterfeuerwerk zu beachten? Elmar Keuter, Kreisbrandmeister und Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren (VdF) im Kreis Paderborn gibt wichtige Tipps und Hinweise im Umgang mit den Feuerwerkskörpern.
Nur geprüftes Feuerwerk verwenden
Häufig werden Verletzungen und Brände durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht. Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. "Hände weg von illegalen oder selbst gebastelten Feuerwerkskörpern", rät das Paderborner Kreisordnungsamt. Es drohen möglicherweise schwerste Verletzungen. Sichere Feuerwerkskörper erkenne man an der Registrierungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Und: Die beiliegende Gebrauchsanweisung lesen.
Nur draußen zünden
Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu welcher beispielsweise Raketen, Fontänen oder Feuerwerksbatterien zählen, dürfen vom 29. bis 31. Dezember im Einzelhandel gekauft werden. Gemäß Sprengstoffgesetz handle es sich hierbei und Feuerwerkskörper, die zum Beispiel einen geringeren Lärmpegel besitzen und zur Verwendung im Freien vorgesehen sind. Eine Verwendung der Feuerwerkskörper in geschlossenen Räumen sei ausgeschlossen, appelliert Keuter. Raketen und Böller dürfen nur im Freien gezündet werden.
Abstand halten
Nach dem Anzünden sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingenommen werden. Feuerwerkskörper nur dort anzünden, wo es erlaubt ist, sagt Kreisbrandmeister Keuter. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser.
Niemals auf Menschen zielen
Feuerwerkskörper sollten immer aus standfesten Flaschen abgeschossen werden und niemals aus der Hand. "Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg und zielen Sie niemals auf Menschen", mahnt Keuter. Blindgänger sollten unter keinen Umständen erneut gezündet werden. Silvesterknaller sollten auch niemals am Körper, etwa Jacken- und Hosentasche, getragen werden, den das erhöhe das Risiko einer Selbstentzündung.
Nicht in Kinderhände
Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Marc Hammerstein, Leiter der Kreisfeuerwehr- und Technikzentrale in Büren-Ahden rät aus Feuerwehr- und Rettungsdienstsicht, dass Eltern ihre Kinder eindringlich auf die Gefährlichkeit gefundener, nicht abgebrannter Knallkörper hinweisen. "Hier hat es leider in den vergangenen Jahren immer wieder Unfälle mit schweren Verletzungen gegeben", so Hammerstein. Feuerwerkskörper dürfen sowieso nur von volljährigen Personen gekauft und gezündet werden.
Wohnung schützen
Die eigene Wohnung sollte zudem in der Silvesternacht vor Brandgefahren geschützt werden. Türen und Fenster geschlossen halten. Zudem empfiehlt die Feuerwehr, Möbel, Hausrat und andere leicht brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen zu entfernen, um das Risiko möglicher Brände durch fehlgeschossene Raketen zu verringern.
Wild- und Haustiere schützen
Bei allem Verständnis für eine ausgelassene Silvesterfeier bittet Kreisveterinär Ralf Lang jedoch auch um Rücksicht auf Wild- und Haustiere. Deshalb solle nur zum Jahreswechsel geböllert werden und nicht Stunden oder Tage zuvor und danach. "Dann leiden die Tiere keinen Dauerstress", erklärt Lang. Tierhaltern rät der Experte, Katzen frühzeitig ins Haus zu holen und Hund und Katze an einem Ort im Haus unterzubringen, der möglichst lärmgeschützt ist. Da auch Pferde und Rinder verängstigt reagieren können, "versteht es sich von selbst, dass in der Nähe von Hofstellen und Stallungen nicht geböllert wird und die Tierhalter ein Auge auf ihre Tiere haben", betont der Kreisveterinär.
Im Notfall 112 wählen
Sollte es zu einem Unfall oder Brand gekommen sein, sofort den Notruf 112 wählen. "Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe", sagt Kreisbrandmeister Keuter.