Paderborn. Zu den Feiertagen passen die Paderborner Akutkrankenhäuser, also das Brüderkrankenhaus St. Josef, das St. Johannisstift und die St.-Vincenz-Kliniken in Paderborn und Salzkotten ihre Besucherregelungen an. Ab Freitag, 23. Dezember, dürfen Patienten dann zwei statt nur einem Besucher gleichzeitig empfangen.
Auch die Besuchszeit wird verlängert: Besucher dürfen in der täglichen Besuchszeit von 14 bis 18 Uhr zwei Stunden bleiben statt bisher nur eine Stunde. Außerdem entfällt die bisherige Beschränkung auf zwei vorher festgelegte Besucher während des gesamten stationären Aufenthaltes.
Für die Geburtshilfe der Frauen- und Kinderklinik St. Louise und des St.-Josefs-Krankenhauses gilt weiterhin, dass pro Tag nur ein Besucher erlaubt ist. In der Kinderklinik St. Louise sind beide Elternteile als Besucher willkommen, Geschwisterkinder sind weiterhin als Begleitpersonen nicht erlaubt.
FFP2-Maskenpflicht bleibt in den Paderborner Kliniken bestehen
Bestehen bleibt in allen drei Krankenhäusern auch die Pflicht zum Vorlegen eines negativen Corona-Tests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der negative Test muss unabhängig von der Immunisierung vorgelegt werden, also auch von mehrfach geimpften Personen. Eine weitere wichtige Regelung ist die FFP2-Maskenpflicht, die für alle Personen in allen Krankenhäusern während des gesamten Aufenthaltes gilt.
„Es ist wichtig, dass Besucher die FFP2-Maske ohne Unterbrechung während des gesamten Besuches, also auch im Patientenzimmer, tragen“, betonen die Verantwortlichen“, betont Martin Wolf, Vorstand der Stiftung St. Johannisstift. Alle genauen Besuchszeiten und die aktuellen Hygieneregelungen sind auf den Internetseiten der Krankenhäuser zusammengestellt.
Anmerkung: Dieser Artikel ist nach seiner Veröffentlichung aktualisiert worden.