Paderborn/Hövelhof. Die Jahreshauptversammlung des Vereins zum Schutz vor Lärm an der A33 im Bereich der Gemeinde Hövelhof hat beschlossen, das derzeit ruhende Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen. Das teilt der Verein mit.
Die Anwohner setzen sich seit fast 16 Jahren für nachträglichen aktiven Lärmschutz vor der A33 auf dem Gemeindegebiet ein und hatten dazu bereits 2017 Klage eingereicht. Dieses Verfahren ruht aber zur Zeit.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte Ende 2019 die Bezirksregierung aufgefordert, bis Februar 2020 eine neue Berechnung der Lärmbelästigung vorzulegen, um damit gegebenenfalls einen Vergleich zwischen den Parteien herbeizuführen. Die Berechnung war dann erst im September 2020 geliefert worden.
Vorsitzender Hartmut Wiethof stellte der Versammlung die bisher von der Bezirksregierung Detmold vorgeschlagenen Möglichkeiten für einen Lärmschutz an der A33 vor. Diese reichen von einer vollständigen Lärmschutzwand bis hin zu reduzierten Maßnahmen, die lediglich die Nachtruhe schützen würden.
Die Bezirksregierung argumentiere mit den vermeintlich hohen Kosten einer Lärmschutzwand und zeige sich nur im Bereich von Schallschutzfenstern in betroffenen Häusern gesprächsbereit, heißt es in der Mitteilung des Vereins.
Kein gemeinsames Gespräch
Der habe "jedoch erschreckend viele Fehler in der offiziellen Berechnung der Bezirksregierung sowohl in Bezug auf Kosten aber auch auf die voraussichtliche Lärmminderung" gefunden. „Der Bezirksregierung ist es bis heute noch nicht einmal gelungen, die Anzahl Häuser, die geschützt werden sollen, exakt aufzulisten", so Hartmut Wiethof. Das Verfahren sei nur eines von vielen Beispielen, bei denen die zuständigen Behörden nicht korrekt gearbeitet habe.
In den vergangenen 18 Monaten, seit die Berechnungen vorliegen, habe es trotz gerichtlicher Aufforderung kein gemeinsames Gespräch gegeben. Alle vereinbarten Termine seien immer wieder abgesagt worden, bis sich zum Jahresanfang Verantwortlichkeiten geändert hätten und nun die Autobahngesellschaft des Bundes zuständig ist.
Jetzt drohe sich die mühselige Arbeit des Vereins aus Gutachten und Gegengutachten zu wiederholen. „Deshalb haben wir einstimmig beschlossen, das Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen", so Hartmut Wiethof. „Wir sehen sonst keine Möglichkeit, auf dieses andauernde Versagen der Behörden Einfluss zu nehmen".
INFORMATION
Interessierte können sich über den Verein informieren unter www.a33-lärmschutz.de und über die Mailadresse a33@wiethof.com Kontakt aufnehmen.