
Hövelhof. Es ist lauter geworden an der A33 bei Hövelhof als bei ihrem Bau vorhergesagt. Und zwar um drei Dezibel, sagt Hartmut Wiethof, Vorsitzender des Vereins zum Schutz vor Lärm durch die A33. Theoretisch hätten die Anwohner einer Mischsiedlung im Ortsteil Staumühle also ein Anrecht auf aktiven Lärmschutz. Wären da nicht unter anderem die Abzüge für lärmmindernden Asphalt, auf den sich die Bezirksregierung Detmold laut Wiethof bei der Ablehnung beruft.
Der 60-jährige Informatiker kann die Geschichte der A33 bis in die Zeit ihrer Planung zurück verfolgen. Der 2011 gegründete Verein hat den Behörden so lange zugesetzt, bis er einen Satz Dokumente bekam. Karten und Tabellen, teils lang wie ein Frühstückstisch. „Es sind die Planungsunterlagen von 1977", sagt Wiethof.
Lärmmindernder Fahrbahnbelag
Eine handschriftlich ausgefüllte Liste dokumentiert die Zahlen zur Lärmprognose. Autobahnabschnitt für -abschnitt haben die Planer berechnet, welcher Dezibel-Wert (dB) vom Verkehr zu erwarten ist. Davon wurden Minderungswerte abgezogen. Für die Entfernung zu den Häusern, für den Baumbestand, für die Luftfeuchtigkeit. Und 1,5 dB für einen lärmmindernden Fahrbahnbelag. Der aber so nie verbaut worden sei, sagt Wiethof. „Das hat die Behörde auch zugegeben."
Trotzdem werde weiterhin mit diesen 1,5 dB argumentiert, wenn es um eine Neuberechnung des Autobahnlärms gehe. Der neue, erst 2018 aufgebrachte Flüsterasphalt nämlich mindere den Lärm um zwei dB, so die Bezirksregierung Detmold. Sie komme damit auf eine Gesamtminderung von 3,5 dB. Wiethof: „Wir fühlen uns betrogen."
Absicht wolle er er den Behörden dabei nicht unterstellen. „Es ist Ignoranz", sagt er. „Uns wurde gesagt, über die 1977 fälschlich angesetzten 1,5 dB hätten wir uns innerhalb von drei Jahren beschweren müssen." Dabei sei das Versäumnis erst sehr viel später eingeräumt worden. Für die fristgerechte Beschwerde war es da längst zu spät.
Bezirksregierung widerspricht dem Vorwurf
Als ignorant könnte man auch den Umgang der Behörde mit der Klage des Vereins bezeichnen. Sie wurde bereits 2017 beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht. Bereits drei Mal habe die Bezirksregierung Detmold, die Frist zur Klageerwiderung verstreichen lassen, sagt Wiethof. Jetzt hat der Verein nachgelegt und die Klagebegründung ausgeweitet. Mit Hilfe eines Anwalts seien aus ursprünglich zehn Seiten jetzt 40 Seiten geworden.
Die Bezirksregierung widerspricht dem Vorwurf, die Klage zu verschleppen. Das Verwaltungsgericht habe im Rahmen seiner Verfahrenshoheit sowohl der Klägerseite wie der Beklagten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Fristverlängerung gewährt, teilt ein Sprecher auf Anfrage dieser Zeitung mit. Außerdem sei man überzeugt, dass sich die in der Klage angegriffenen Bescheide als rechtmäßig herausstellen würden, mit denen ein nachträglicher Lärmschutz abgelehnt wurde.
Wiethof räumt ein, dass auch der Verein einen Termin zur Klageerwiderung verstreichen lassen musste. Jetzt wolle man wieder in die Offensive gehen. Wiethof: „Wir wollen wir den Druck erhöhen." Betroffen seien nämlich mehr als 100 Objekte, auch wenn nur 42 Anträge auf Lärmschutz gestellt worden sind. Wenn es mehr gewesen wären, so viele wie in Borchen und Alfen, dann wäre vielleicht schon etwas passiert, glaubt Wiethof. Dort wurde in jüngster Zeit der Lärmschutz verbessert. „Wir sind einfach zu wenige."