Kreis Paderborn

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen können sich impfen lassen

Für berechtigte Berufsgruppen und Kontaktpersonen von Schwangeren wurden zudem über 2.000 weitere Termine freigeschaltet.

Die Kontaktpersonen bekommen den Impfstoff von Biontech/Pfizer. | © AFP

14.04.2021 | 14.04.2021, 13:21

Kreis Paderborn. Ab sofort können Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen einen Impftermin buchen. Sie werden im Impfzentrum Salzkotten mit dem Biontech-Impfstoff geimpft. Voraussetzung ist, dass sie Kontaktperson von Pflegebedürftigen sind, die nicht in einer Einrichtung leben und älter als 70 Jahre sind.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass die zu Impfenden Kontaktperson von jemandem sind, der nicht in einer Einrichtung lebt und mindestens eine der folgenden Erkrankungen hat:

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
  • Personen nach Organtransplantation,
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit- schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
  • Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
  • Personen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 40),
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Zur Impfung mitzubringen ist der Impfpass, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises der zu pflegenden Person, ein amtlicher Lichtbildausweis der Kontaktperson, die Krankenkassenkarte (soweit vorhanden) sowie eine ausgefüllte Bescheinigung, die von der Kontaktperson und dem Pflegebedürftigen unterschrieben wird. Ein Termin kann online unter www.kreis-paderborn.de/impfen vereinbart werden.

Zusätzliche Termine für Kontaktpersonen von Schwangeren

Weiterhin wurden am Dienstag für die kommende Woche mehr als 2.000 Termine für die Impfstelle im MZG in Bad Lippspringe freigeschaltet. Berechtigte Berufsgruppen, Kontaktpersonen für Schwangere und weitere Berechtigte aus der Prioritätsstufe 1 und 2 werden hier geimpft. Nächste Woche sind pro Tag von Montag bis Samstag 360 Impftermine freigeschaltet worden. Der Kreis bittet die Impfwilligen darum, vor Vereinbarung des Impftermins die Impfberechtigung sorgfältig zu prüfen. Nicht berechtigte Personen werden im Impfzentrum und in der Impfstelle abgewiesen.