Paderborn. Äußerungen eines Beschuldigten, den Marvin Weber, Paderborner Ratsherr der AfD, wegen Beleidigung und Bedrohung im Kommunalwahlkampf angezeigt hatte, bleiben nach Mitteilung von Weber seitens der Staatsanwaltschaft ungeahndet.
Weber fügte einer Pressemitteilung, in der er die Entscheidung in polemischer Form kritisiert, den Bescheid der Staatsanwaltschaft bei. Darin heißt es, Weber hätte die Anzeige als Geschädigter selbst unterschreiben müssen, was dieser offenbar nicht getan hatte.
Die Begründung
Bei der per Sprachnachricht übermittelten Äußerung des Beschuldigten, dass "Leute wie er geschlachtet gehörten", handele es sich zwar um eine "unangemessene und nicht hinnehmbare Äußerung", aber um keine konkrete Drohung gegen Marvin Weber, heißt es darin. Sie sei insofern ohne strafrechtliche Relevanz. Bei den Prügeln, die Weber angedroht worden seien, handele es sich juristisch wiederum um ein Vergehen und kein Verbrechen.
Weber stehe es frei, zivilrechtliche Schritte gegen den Beschuldigten einzuleiten, heißt es in dem von Weber übermittelten Schreiben. Das wiederum will Weber nach eigenen Angaben nun auch tun.