Paderborn

Medizinische Masken sind auch beim Padersprinter bald Pflicht

Ab dem 25. Januar müssen Fahrgäste OP-Masken oder virenfilternde KN95/N95- und FFP2-Masken tragen, ein Schal oder Tuch reicht dann nicht mehr.

Die Maskenpflicht im ÖPNV wurde verschärft. | © Symboldbild: Padersprinter

23.01.2021 | 23.01.2021, 14:00

Paderborn. Jeder Fahrgast im öffentlichen Nahverkehr muss ab Montag, 25. Januar, eine medizinische Maske über Mund und Nase zu tragen, um so seine Mitmenschen vor dem Coronavirus zu schützen. Diese Regelung gilt auch für Fahrten mit den Bussen des Padersprinter. Die Maßnahme gilt sowohl in den Bussen als auch an den Haltestellen in Paderborn, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung hinweist.

Zu den medizinischen Masken gehören sogenannte OP-Masken oder virenfilternde KN95/N95- und FFP2-Masken. Die bisher erlaubten Alltagsmasken, ein Schal oder Tuch zählen nicht dazu. Padersprinter-Geschäftsführer Peter Bronnenberg geht davon aus, dass sich die Paderborner Fahrgäste auch an die verschärfte Tragepflicht halten.

"Keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV"

Seit das Unternehmen in seinen Bussen die verstärkten Kontrollen zur Maskenpflicht durchführt, trage der Großteil der Fahrgäste einen Mund- und Nasenschutz. "Wenn man die geltenden Corona-Regelungen in unseren Bussen beachtet und sich sorgsam verhält, ist die Nutzung unserer Busse für alle Fahrgäste auch weiterhin sicher", so Bronnenberg. Nationale und internationale Studien hätten ebenfalls gezeigt, dass keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV besteht.

Bereits seit dem Sommer macht der Padersprinter konsequent von seinem Hausrecht Gebrauch und schließt alle Personen, die sich bei einer Kontrolle offenkundig der Tragepflicht widersetzen, von der Beförderung aus.