Paderborn. Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben. Mit einem Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Dienstag die von der Landesregierung mit dem Corona-Infektionsschutz begründeten Sonntagsöffnungen untersagt.
„Maßlos enttäuscht" äußerte sich Uwe Seibel, 1. Vorsitzender der Werbegemeinschaft Paderborn, zum Urteil des OVG Münster. „Für Paderborn hatten wir uns in Absprache mit den Einzelhändlern im Dezember zwei verkaufsoffene Sonntage gewünscht, um den Weihnachtseinkauf an den Wochenenden zu entzerren und den stationären Handel zu stärken."
Dass die Einhaltung der Hygieneregeln im Einzelhandel gut funktioniere, hätten die Händler in den vergangenen Wochen und Monaten bewiesen. Nun werde noch mehr Umsatz in den Online-Handel geschoben, während die Erträge den Einzelhändlern fehlen würden. "Schon seit März leidet der stationäre Einzelhandel unter den Folgen der Pandemie. Hier zählt jetzt jeder Verkaufstag", so Seibel.
Bundesweite Diskussion gefordert
Auch der Citymanager Heiko Appelbaum sieht die richterliche Entscheidung mit Sorge: „Ein Großteil der Einzelhändler in Paderborn hat sich zumindest zwei verkaufsoffene Sonntage gewünscht und deutlich gemacht, dass auch vom Personal entsprechende Signale kamen. Perspektivisch muss das Thema in naher Zukunft herausgelöst aus dem Corona-Kontext bundesweit diskutiert werden. Das Grundgesetz klammert in gewisser Weise den Online-Handel aus und da fehlt die Chancengleichheit."
Mit Material der dpa