Kreis Paderborn. 247.946 Menschen können mitbestimmen. Diese Zahl wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger (Stand: 28. August) entscheidet im Kreis Paderborn per Kreuzen auf ihren Stimmzetteln darüber, wer künftig in den Rathäusern der zehn Städte und Gemeinden und im Paderborner Kreishaus ihre Interessen vertritt. Gewählt werden die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, die Ratsmitglieder der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, die Kreistagsmitglieder sowie die Landrätin oder der Landrat.
Wer darf wählen?
Bei den Kommunalwahlen ist jeder Deutsche sowie Ausländer aus einem EU-Mitgliedsstaat wahlberechtigt, der das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl seinen (Haupt-)Wohnsitz in der Stadt oder Gemeinde hat oder sich dort gewöhnlich aufhält.
Wer wird für wie lange gewählt?
Als Landrätin oder Landrat und Bürgermeisterin oder Bürgermeister ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht von mehreren Bewerbern niemand diese Stimmenmehrheit, findet am Sonntag, 27. September, eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Gewinnerin oder Gewinner der Stichwahl ist, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Kandidiert von vornherein nur ein Bewerber, so ist er oder sie gewählt, wenn die Mehrheit der Wähler sich für sie oder ihn entschieden hat. Die Wahlperiode endet nach einer Amtszeit von fünf Jahren.
Krank am Wahlsonntag, und dann?
Wer am Wahltag erkrankt, ist nicht von der Wahl ausgeschlossen. Briefwahlunterlagen können noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben. Später kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis 16 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden. Aber ausreizen sollte man dies Frist besser nicht.
Wie wählen wir trotz Corona?
Laut Erlass des Landes muss der Zutritt zu den Wahllokalen so reguliert werden, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann. Wahltisch, Wahlkabinen und Wahlurnen müssen mit Abstand platziert, Laufwege durch Markierungen gekennzeichnet sein. Ziel ist es, Menschenansammlungen zu vermeiden. Die Wählerinnen und Wähler sollten möglichst ihren eigenen Stift mitbringen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
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