Schutz- und Überwachungszone

Geflügelpest in Delbrücker Ortsteil ausgebrochen: Mehr als 120.000 Tiere getötet

Das Kreisveterinäramt Paderborn errichtet eine Schutz- und Überwachungszone. Tierhalter werden gebeten, Verdachtsfälle umgehend zu melden.

Im Raum Delbrück ist die Geflügelpest ausgebrochen. Um den betroffenen Betrieb in Westenholz wurde eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern errichtet. | © mul/dt

23.02.2023 | 23.02.2023, 10:39

Kreis Paderborn. In einem Junghennenbetrieb in Delbrück-Westenholz ist die Geflügelpest nachgewiesen worden. Dies hat das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Ostseeinsel Riems, am 18. Februar bestätigt, wie der Kreis Paderborn nun mitteilte. Die rund 122.000 Tieren aus dem Bestand wurden nach Anordnung des Kreisveterinäramtes Paderborn unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorgaben am vergangenen Wochenende getötet.

Seitens des Kreises werden laut eigenen Angaben derzeit sämtliche notwendige Maßnahmen umgesetzt, um weitere Ansteckungen zu verhindern. Dazu gehört auch die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und einer Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter: Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu dürfen grundsätzlich nicht aus oder in Bestände verbracht werden. Ausnahmen sind möglich und müssen beantragt werden.

Außerdem gilt in beiden Zonen die Aufstallpflicht für Geflügel. Weitere Details sowie Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen stehen auf der Homepage des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de unter dem Sonderthema „Geflügelpest“ bereit. In Kürze wird dort auch die Allgemeinverfügung und eine interaktive Karte zu finden sein.

Tierhalterinnen und Tierhalter in den Schutzzonen sind aufgefordert, dem Veterinäramt des Kreises Paderborn umgehend unter tierzahlen@kreis-paderborn.de die Anzahl ihrer gehaltenen Vögel mitzuteilen. „In der jetzigen Situation gilt es möglichst zu verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet“, erklärt Kreisveterinärin Elisabeth Altfeld. Biosicherheitsmaßnahmen wie der regelmäßige Wechsel von Schutzkleidung vor dem Betreten von Stallungen oder Desinfektionsmaßnahmen seien streng zu beachten und konsequent umzusetzen, betont die Veterinärin.

Verdacht auf Geflügelpest

Alle Tierhalter werden gebeten, ihre Bestände sorgfältig zu beobachten und einen Verdacht auf Geflügelpest oder vermehrte Todesfälle umgehend den Veterinären des Kreises Paderborn zu melden. Darüber hinaus dürfen Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, damit ein direkter Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln ausgeschlossen werden kann.

Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf für das Tränken der Tiere nicht verwendet werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein mögliches Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Vogelgrippe-Viren auszuschließen.

Der Geflügelpesterreger wird von infizierten Tieren, Produkten, Personen oder durch direkte und indirekte Kontakte über Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Bereichen leicht übertragen. Infizierte Tiere scheiden den Erreger mit den Sekreten des Nasen-Rachen-Raumes sowie mit dem Kot aus. Die meisten Vogelarten sind empfänglich für die Infektion. Hoch empfänglich sind Puten und Hühner.

Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen

Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Geflügelpest (Inkubationszeit) vergehen nur wenige Stunden bis Tage. In Kürze können alle Tiere eines Bestandes erkranken und sterben. Anzeichen einer Erkrankung sind unter anderem hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte oder keine Legeleistung oder dünnschalige und verformte Eier. Bestätigt werden kann eine Infektion immer nur durch eine Laboruntersuchung.

Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist laut Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sehr gering und äußert sich im Falle einer Infektion durch grippeähnliche Symptome wie zum Beispiel Fieber, Husten oder Halsschmerzen. Ein Risiko besteht allerdings nur dann, wenn man mit schwer erkranktem Geflügel intensiven und direkten Kontakt hatte. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt als unwahrscheinlich.

Meldung von verendeten Wildvögeln

Alle Personen im Kreis Paderborn werden gebeten, verendete, größere Wildvögel, Greifvögel, Rabenvögel und wildes Wassergeflügel dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kreises Paderborn zu melden, damit die Tiere abgeholt und untersucht werden können. So kann früh festgestellt werden, ob der Erreger in der Region und aktiv ist. Tote Wildvögel sollten nicht berührt oder transportiert werden, um eine mögliche und ungewollte Verbreitung des Erregers der Geflügelpest zu verhindern. Werktags sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisveterinäramtes telefonisch unter 05251 3083952 oder -3953 oder per E-Mail an amt39@kreis-paderborn.de erreichbar. An den Wochenenden erfolgt der Kontakt über die Kreisleitstelle in Büren-Ahden, Tel. 02955 76760.