Bad Oeynhausen

Nordumgehungs-Lücke vor Gericht

Unternehmer Jochen Theilemann klagt gegen Landesbetrieb Straßen NRW

07.06.2011 | 04.02.2015, 12:13

Bad Oeynhausen. Die nächste Runde ist eröffnet: Jochen Theilemann gegen den Landesbetrieb Straßen NRW. Beide Seiten stehen sich am heutigen Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Minden gegenüber.

Wie berichtet, möchte der 65-jährige Gaststättenplaner und Inneneinrichter 645.000 Euro für ausstehende Anwaltskosten sowie einen Zuschuss für den Umzug und den Neubau seines Betriebs, da sein Unternehmen am bisherigen und durch die Nordumgehung beschnittenen Standort in Eidinghausen nicht mehr wirtschaftlich zu führen sei.

Bislang stellte sich der Landesbetrieb stur. Doch solange diese Angelegenheit nicht geklärt ist, müssen Baufahrzeuge und Muldenkipper einen großen Bogen um das Theilemannsche Grundstück machen, das inzwischen einer bewachsenen Oase inmitten trister Autobahn-Architektur gleicht - eine Lücke im Lückenschluss.

Längst ist der Bund der Steuerzahler auf diese Posse beim Bau der Nordumgehung aufmerksam geworden. Zumal Straßen NRW als Überbrückung innerhalb dieses ersten Bauabschnitts eine Ersatztrasse aufschütten ließ, deren geschätzte Kosten sich auf 250.000 Euro belaufen sollen. "Darin sind nicht die Gelder für Gutachten, Gerichts- und Anwaltskosten enthalten", schätzt Dr. Christoph Jahn, der Theilemann als Rechtsanwalt vertritt. Er wundert sich darüber, dass der Landesbetrieb mehrere hunderttausend Euro für den Bau einer Ersatzstraße ausgibt, aber seinem Mandanten nicht entgegenkommt.

Inzwischen dürfte bei der Behörde der Kostenfaktor Theilemann weiter angestiegen sein. Denn Straßen NRW versuchte in Eidinghausen mit zwei Eilanträgen erneut Fuß zu fassen. Zuletzt sollte eine unter dem Areal des Unternehmens verlaufende Trasse für Abwässer, eine sogenannte Dükerleitung, unterirdisch verlegt werden. In beiden Fällen wiesen Richter das Ansinnen ab. "Das wurde kostenpflichtig zurück gewiesen", sagt Jochen Theilemann.

Zum laufenden Verfahren möchte sich Sven Johanning (Presse Straßen NRW) nicht äußern. Eine Antwort ob der beiden abgelehnten Eilverfahren war gestern bis zum Redaktionschluss nicht eingetroffen.