Bad Oeynhausen (nisi). Der nördliche Bereich der Dehmer Straße hat keine Chance, zu einer Landesstraße zurückgestuft zu werden. Das machte der Landesbetrieb Straßen NRW im Schreiben an die Stadtverwaltung deutlich. Im April 2009 hatte der tadtentwicklungsausschuss den Entschluss gefasst, die Rückstufung der gesamten Dehmer Straße einschließlich der B61neu zu beantragen.
Im Juni dann wurde der Antrag bei der Landesstraßenbauverwaltung eingereicht. Nun hat Straße NRW dieses Anliegen abgelehnt. Das Ergebnis wird im Ausschuss für Stadtentwicklung am Donnerstag, 4. Februar, um 18
Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses vorgestellt. Grund für die
Ablehnung, so steht es in der Vorlage für die Ausschussmitglieder, ist die Tatsache, dass die B61neu Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses zur A30 ist. Dieses sei, so heißt es, vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Damit habe der Bund deutlich gemacht, "dass auch der Bundesstraße 61 von der Anschlussstelle A30 in Richtung Minden/Porta Westfalica, sowie der B482 in Porta Westfalica als Zubringer zur A2 eine überörtliche Verkehrsbedeutung beigemessen wird". Die stärker belastete B482 ist zudem im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen aufgenommen und für den vierspurigen Ausbau vorgesehen.
Zurückgestuft werden sollen nach Vollendung der Nordumgehung
lediglich die Mindener Straße/Kanalstraße und das südliche Teilstück
der Dehmer Straße - von der B61 neu bis zur Mindener Straße. Das wird dann künftig die Landesstraße 777.