Bielefeld/ Minden. Er soll seine frühere Lebensgefährtin zweimal vergewaltigt, sie geschlagen, mit einem Messer bedroht und beleidigt haben. Das wirft die Staatsanwaltschaft einem 39-jährigen Mann aus Minden vor, der sich am 14. Oktober und zwei weiteren Terminen vor dem Bielefelder Landgericht verantworten muss.
Zu den Vergewaltigungen, die dem Mann zur Last gelegt werden, soll es in der Nacht auf den 29. August 2014 und im Sommer 2015 in einer von ihm bewohnten und in einer später gemeinsam genutzten Wohnung in Porta Westfalica gekommen sein.
War er vermindert schuldfähig?
Darüber hinaus soll der Angeklagte die Geschädigte in der Nacht auf den 7. März 2017 beleidigt und ihr mit der Hand mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben. Am Mittag desselben Tages soll er seiner damaligen Lebensgefährtin mit einem Messer gedroht haben, um zu verhindern, dass diese sich an die Polizei wendet.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte bei den jeweiligen Taten wegen einer akuten Alkoholvergiftung im Zustand einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat. Neben einer Bestrafung des Angeklagten verfolge sie daher auch dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Weitere Verhandlungstermine sind für den 20. Oktober, 12 Uhr, und 23. Oktober, 9 Uhr, angesetzt.