Minden/Petershagen

Polizei findet zwei Drogenplantagen: Verdächtiger ist bereits verstorben

Wie die Polizei mitteilt, war der Mieter des Hauses in Petershagen zwischenzeitlich verstorben. Die Beamten gehen davon aus, dass der allein dort wohnende Mann die Plantage betrieben hatte.

Bei einer Hausdurchsuchungen in Minden-Meißen wurden die Ermittler fündig. | © Polizei

29.01.2020 | 29.01.2020, 13:38

Minden/Petershagen (mt). Die Polizei hat zwei Cannabisplantagen in Wohnhäusern in Minden und Petershagen entdeckt. Die Ermittler stellten in Meißen rund 110 Canabispflanzen und knapp ein Kilogramm Marihuana sicher. In einer weiteren Anlage in Petershagen fanden sich etwa 150 Pflanzen unterschiedlicher Größe.

Wie die Polizei mitteilte, war der Mieter des Hauses in Petershagen zwischenzeitlich verstorben. Die Beamten gehen davon aus, dass der allein dort wohnende Mann die Plantage betrieben hatte. Die sichergestellten Pflanzen befinden sich derzeit noch bei der Polizei.

Straßenverkaufswert auf 10.000 Euro geschätzt

Nach einem Hinweis und weiteren Ermittlungen durchsuchte die Polizei auf richterliche Anordnung auch ein Einfamilienhaus in Meißen. Dort befanden sich im Erdgeschoss zwei Räume, in denen die Polizisten auf die Pflanzen stießen. Dabei handelte es sich neben Setzlingen um überwiegend ausgewachsene Pflanzen. Einige wenige Pflanzen hatten bereits die stattliche Höhe von etwa 1,70 Meter erreicht. Die Plantage war mit Wärmelampen und einer Wasserversorgung ausgestattet. Dafür wurden im Haus Stromkabel verlegt und der Stromzähler manipuliert.

Im Keller eines Hauses in Petershagen stießen die Beamten auf eine  weitere Drogenplantage. - © Polizei
Im Keller eines Hauses in Petershagen stießen die Beamten auf eine  weitere Drogenplantage. | © Polizei

Die Pflanzen wurden mittlerweile dem Landeskriminalamt in Düsseldorf zur Bestimmung des Wirkstoffgehalts übersandt. Den Straßenverkaufswert des knapp einen Kilogramms Marihuana schätzt die Polizei auf annähernd 10.000 Euro.

Die Ermittlungen in diesem Fall richten sich gegen einen allein im Haus lebenden 57-jährigen Mann, der bis dato polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten. Der 57-Jährige machte gegenüber den Ermittlern keine Angabe zu den Vorwürfen. Aufgrund fehlender Haftgründe befindet er sich in Absprache mit der Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß. Einen Zusammenhang zwischen den beiden Funden sehen die Beamten aktuell nicht.