Kreis Minden-Lübbecke. Die Corona-Krise kann dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die Zins- und Tilgungszahlungen von Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Der Bundestag hat beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können.
Dies gilt, wenn der Verbraucher durch die COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Die Sparkasse Minden-Lübbecke bietet ab sofort derartige Aussetzungen bei Verbraucherkrediten für die Zeit vom 1. April bis 30.Juni 2020 an, teilt Janna Thiefes, Öffentlichkeitsarbeiterin bei der Sparkasse mit.
Einfacher Onlineweg für Tilgungsaussetzung
Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, werde den Sparkassenkunden ein einfacher Online-Weg (www.spk-milue.de) angeboten, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen. Selbstverständlich sei auch telefonische Beratungen, Tel. (05 71) 80 60, durch die Kundenberater der Sparkasse möglich.