Ermittlungsverfahren im Fokus

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Der Fall „Heimstätte“ Bad Oeynhausen: Die Generalstaatsanwaltschaft prüft weiter

Die Anklagebehörde in Hamm hat sich noch kein abschließendes Bild darüber verschafft, ob die von der Bielefelder Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den ehemaligen Geschäftsführer und andere rechtmäßig ist.

Als die Städtische Gesellschaft für Wohnen noch Heimstätte hieß: Vor allem auf das Jahr 2018 beschränkten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen den ehemaligen Geschäftsführer der SGH und neun weitere Verdächtige. | © Ulf Hanke

Jörg Stuke
18.10.2025 | 18.10.2025, 12:00
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