Sicherheit und Ordnung

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Bad Oeynhausen diskutiert den Sinn eines Bußgeldkataloges für Ordnungswidrigkeiten

Der Hauptausschuss stellt eine Entscheidung zur neuen „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ zurück, weil die Fraktionen noch beraten wollen. Eine Debatte entspinnt sich zwischen Ausschuss und Beigeordnetem.

„In Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Bereichen sowie auf allen öffentlichen Plätzen ist der Aufenthalt zum Genuss alkoholischer Getränke verboten, wenn hierdurch öffentliche Einrichtungen dem Gemeingebrauch entzogen werden“, heißt es in der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung. | © Thorsten Gödecker

Jörg Stuke
22.03.2025 | 22.03.2025, 12:00
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