Gerichtsurteil

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Corona-Spaziergänger aus Bad Oeynhausen verurteilt

Das Amtsgericht sieht in einem 40-jährigen Mann aus Bad Oeynhausen den Leiter einer unangemeldeten Versammlung. Der Angeklagte fordert dagegen Freispruch.

Der Coronaprotest in Bad Oeynhausen spazierte im Winter noch mit Lichtern durch Innenstadt und Kurpark, war aber nicht als Demonstration angemeldet. Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat den faktischen Versammlungsleiter deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt. | © Thorsten Gödecker

08.09.2022 | 08.09.2022, 15:26
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