Bereits zum zweiten Mal beginnt am Dienstag, 13. April, der Prozess wegen der Schießerei an der Diskothek "Mondo" am Bad Oeynhausener Werre-Park. Acht Angehörige einer kurdisch-arabischen Großfamilie aus Bad Oeynhausen müssen sich vor Gericht verantworten. Sie sollen im September 2018 auf zwei Türsteher geschossen haben.
Der Grund dafür war wohl der gekränkte Stolz eines Familienmitglieds. Der Mann war vor die Tür gesetzt worden, weil er Frauen belästigt haben soll. Daraufhin soll er dann seine Verwandtschaft herbeigerufen haben und die Situation soll eskaliert sein.
Warum der Prozess nochmal startet
Der erste Prozess im Frühjahr 2019 war geplatzt, nachdem die Vorsitzende Richterin krank geworden war. Einer der Angeklagten kam frei, nachdem er bereits lange in Untersuchungshaft gesessen hatte. Die Corona-Pandemie verhinderte einen früheren Neustart. Jetzt muss alles neu verhandelt werden. Auch bereits vernommene Zeugen müssen nochmals vor dem Landgericht Bielefeld aussagen. Dafür sind jetzt bis Januar 2023 67 neue Termine angesetzt.
Angeklagt ist unter anderem besonders schwerer Landfriedensbruch. Das Strafgesetzbuch unterscheidet beim Landfriedensbruch, ob eine Schusswaffe oder eine andere lebensgefährliche Waffe eingesetzt wird. Als Strafe sieht das Gesetz sechs Monate bis zehn Jahre vor.
Das Gericht muss auch klären, ob die Schüsse mit einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz abgefeuert wurden. Das ist der Fall, wenn der Schütze den Tod als mögliche Folge erkannt hat. Mit Material von dpa
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