Oerlinghausen / Detmold. Ein 27 Jahre alter Oerlinghauser muss sich vor dem Detmolder Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Den Vorsitz in diesem Prozess hat Richter Karsten Niemeyer, der nach dem Verlesen der Anklage auf Antrag von Rechtsanwalt Helmut Wöhler, dem Verteidiger des Oerlinghausers, die Öffentlichkeit ausschloss. Der will ob der zu erwartenden Aussagen die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten schützen.
Staatsanwältin Helena Fromme warf dem Angeklagten vor, sich am 7. September 2024 per WhatsApp mit einem befreundeten Mann für den Abend zu einem Sextreffen in seiner Wohnung verabredet zu haben. Zunächst, sagte Fromme, hätten die beiden Männer etwas getrunken, danach seien sie ins Schlafzimmer gegangen. Dort fand einvernehmlicher Sex statt.
Der Hammer lag bereit
Während das spätere Opfer bäuchlings vor dem Angeklagten lag, habe der Angeklagte nach einem von ihm bereitgelegten Zimmermannshammer gegriffen und damit zur Luststeigerung zweimal auf den Hinterkopf des Sexualpartners eingeschlagen. Den dritten Schlag gegen den Kopf habe der Mann abwehren können, indem er sich umgedreht habe. Der Angeklagte habe jedoch weiter zugeschlagen und den Mann erneut mit dem Hammer am Kopf getroffen.
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Das Opfer habe sich gewehrt, indem er den Angeklagten von sich weggestoßen habe, wodurch er mit dem Hammer an der Hand getroffen worden sei. Im Zuge einer Rangelei sei es dem Opfer schließlich gelungen, den Angeklagte von sich wegzutreten, sich seine Hose zu greifen und aus der Wohnung zu fliehen. Er lief zu seiner eigenen Wohnung, von wo aus er die Polizei alarmierte.
Opfer tritt jetzt als Nebenkläger auf
Gerichtssprecher Wolfram Wormuth sagte der Neuen Westfälischen, dass der Angeklagte die Tat gestanden habe. Warum er das getan habe, erklärte der Angeklagte nicht. Er habe einen Blackout gehabt.
Bei seiner Zeugenaussage habe das Opfer erklärt, die Tat sei „aus heiterem Himmel“ passiert. Es hätte schon vor diesem Tag sexuelle Kontakte zum Angeklagten gegeben. Im Verlauf der Verhandlung beantragte die Anwältin des Opfers, Laura Steinmeister, die Zulassung einer Nebenklage für ihren Mandanten, der auch stattgegeben wurde.
Der Prozess wird am Mittwoch, 5. März, fortgesetzt.