Kommunale Finanzen

Die Sache mit der Grundsteuer

Aufwandsneutral heißt nicht, dass es nicht teurer wird. Kämmerin Sabine Lindhorst erklärt die neue Grundsteuer.

Die Mehrheit des Rates hat diue Einführung einer differenzierten Grundsteuer in Bad Oeynhausen abgelehnt. | © picture alliance / ZB

Gunter Held
21.11.2024 | 21.11.2024, 00:00

Oerlinghausen. Steuern sind ein rotes Tuch. Sowohl für die Steuerpflichtigen, als auch für Politiker, die über die Höhe von Steuern beschließen müssen. Im Jahr 2019 wurde ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet. Das alte datierte aus dem Jahr 1964 – und seitdem hat sich doch ein bisschen was verändert. Von altem zu neuem Gesetz gab es eine Karenzzeit. Die endet am 31. Dezember. Im neuen Jahr muss das neue Gesetz angewendet werden.

Neu festgesetzt werden mussten die Werte, die die Grundstücke haben. Das war bei unbebauten Grundstücken relativ einfach. Anders sah es bei bebauten Grundstücken aus. War es ein kleines Siedlungshäuschen oder eine Villa? Sind Anbauten gemacht worden? Ist das Haus energetisch auf dem neuesten Stand? Der Fragebogen, der Grundeigentümern vom Finanzamt zugeschickt wurde, hatte es in sich. „Ich musste selbst oft auf den Info-Button drücken, ,um den Fragebogen ausfüllen zu können“, sagt Sabine Lindhorst. Und die hat als Kämmerin der Stadt eine große Nähe zu Zahlen.

Maßgebend ist der Grundstückswert

Mit den Angaben der Eigentümer errechnet das Finanzamt den Grundstückswert und multipliziert den mit der Grundsteuermesszahl. Die beträgt ab nächstem Jahr 0,31 Promille statt 3,5 Promille. Ein Beispiel: Hat ein Grundstück inclusive eines Hauses einen Wert von 350.000 Euro, errechnete das Finanzamt bisher einen Grundsteuermessbetrag in Höhe von 1.225 Euro. Nach dem neuen Gesetz beträgt der Grundsteuermessbetrag 108,5 Euro.

Der Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem jeweiligen Hebesatz multipliziert. Das Ergebnis ist die Grundsteuer.

In dem Beispiel, das für die Grundsteuer B, also bebaute Grundstücke gilt, beträgt die Steuer nach dem alten Hebesatz, der 545 Prozent betrug, 6.676,25 Euro (1.225 x 545 %). Nach dem neuen Gesetz beträgt die Grundsteuer, für die die Kämmerin einen Hebesatz von 652 Prozent vorschlägt, 707,42 Euro (108,5 x 652 %).

Ausgangswert wird vom Finanzamt berechnet

Das Beispiel ist fiktiv und bildet nicht den Durchschnitt der Grundstückswerte in Oerlinghausen ab. Da gibt es sehr große Unterschiede. Lindhorst: „Es wird Oerlinghauser geben, die mehr Grundsteuer bezahlen und solche, die weniger bezahlen müssen. Das ist alles abhängig vom Grundstückswert, den das Finanzamt berechnet. Da hat die Kommune keinen Einfluss.“

Für die Kämmerin war wichtig, der Bitte der Bundesregierung nachzukommen: Die neue Grundsteuer sollte aufkommensneutral sein. Das heißt, dass die Kämmerin bei der Grundsteuer nach neuem Recht ebenso viel einnimmt, wie nach dem alten Recht. Die Einnahmen aus der Grundsteuer B beliefen sich bisher auf 3,5 Millionen Euro – und dabei soll es auch bleiben, denn Geld ist knapp in der Stadtkasse.

Das ist mit dem Hebesatz, den das Land NRW vorschlägt, gewährleistet. Er beträgt 652 Prozent. Kurz diskutiert wurde darüber während der Sitzung des Hauptausschusses. Die CDU meldete jedoch noch Beratungsbedarf an. Deshalb wurde die Entscheidung auf die nächste Ratssitzung am 28. November, ab 18.30 Uhr in der Mensa der Sielmann-Schule verschoben.

„Dann allerdings muss die Politik eine Entscheidung treffen, denn sonst stehen wir Anfang des Jahres ohne geltendes Recht da.“ Die Gewerbesteuer bleibt bei dem 2019 festgelegten Hebesatz von 445 Prozent. „Eine Erhöhung würde Teile des Gewerbes gefährden“, sagt Lindhorst.