Lügde

NRW richtet Beratung für Opferfamilien im Fall Lügde ein

Zwei Termine Anfang Mai. 45 Betroffene bereits wegen Hilfsangeboten kontaktiert

Die Opferschutzbeauftragte hat bereits 45 Familien mit Hilfeangeboten angeschrieben. | © Archivbild: picture-alliance/dpa

Lothar Schmalen
30.04.2019 | 30.04.2019, 13:53

Lügde. Für Donnerstagnachmittag und Freitagvormittag hat die NRW-Opferschutzbeauftragte Elisabeth Auchter-Mainz offene Sprechstunden für die Opferfamilien des tausendfachen Kindesmissbrauchs auf dem Campingplatz Eichwald in Lügde organisiert. Die Beratungsgespräche, zu denen alle Opfer und ihre Angehörigen eingeladen sind, finden in einem Gemeindehaus in Lügde statt.

Mit eingebunden sind der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, der für die Anträge auf Opferentschädigung zuständig ist, sowie Opferschutzbeamte der Bielefelder Polizei und der Organisation Weißer Ring. Eingeladen sind auch Vertreter der niedersächsischen Opferhilfe, weil viele der Opfer aus dem angrenzenden niedersächsischen Raum stammen.

Die Opferschutzbeauftragte in NRW, Elisabeth Auchter-Mainz. - © picture alliance / Oliver Berg/dpa
Die Opferschutzbeauftragte in NRW, Elisabeth Auchter-Mainz. | © picture alliance / Oliver Berg/dpa

Die Opferschutzbeauftragte des Landes ist seit Ende Januar mit dem Fall Lügde befasst. Sie berichtet von einer guten Zusammenarbeit mit der Bielefelder Polizei, die den Fall auf Anweisung des NRW-Innenministeriums Ende Januar von der Kreispolizeibehörde Lippe übernommen hatte.

Inzwischen seien 45 Betroffene angeschrieben worden, berichtete Auchter-Mainz. Dabei handelt es sich vor allem um Opfer und ihre Angehörigen. In vielen Fällen hätten Hilfsangebote verschiedener Behörden vermittelt werden können. In 13 Fällen seien psychosoziale Prozessbegleitungen vermittelt worden. Für Kinder seien sie in jedem Fall vom Gericht angeordnet und somit für die Betroffenen kostenlos.

Die Prozessbegleitung beginnt nicht erst mit der Hauptverhandlung, sondern bereits während des laufenden Ermittlungsverfahrens. Die Begleiter seien bei jeder Vernehmung und bei allen anderen Verfahrensschritten dabei, erläuterte Auchter-Mainz, die selbst früher als NRW-Generalstaatsanwältin tätig war.