
Freiburg/Blomberg. Das Landgericht Freiburg hat den Elektriker Bernhard H. aus Blomberg am Dienstagnachmittag zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging wegen Kindesentziehung und schweren sexuellen Missbrauchs in 98 Fällen, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs weiteren Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen und Verbreitung pornographischer Schriften, wie das Gericht am Dienstag verkündete. Zudem wurde einem Antrag der Mutter entsprochen, mit der sie eine Verpflichtung des Angeklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld für ihre psychischen Beeinträchtigungen durch sein über fünfjähriges Untertauchen mit ihrer Tochter geltend gemacht hat.
H., der heute 58 Jahre alt ist, hatte sich im Jahre 2013 mit der damals 13-jährigen Maria H. aus Freiburg erst nach Polen und dann nach Italien abgesetzt. Auf Sizilien war er dann verhaftet worden, nachdem Maria H. sich im Alter von 18 Jahren abgesetzt und aus Mailand ihren Vater um Hilfe bei der Rückkehr gebeten hatte.
H. soll die heute 19-Jährige im Jahr 2012 in einem Internetchat kennen gelernt haben. Der 40 Jahre ältere Mann tauschte mit dem Mädchen bald pornografische Bilder aus. Nach mehreren Treffen in Freiburger Hotels, bei denen es zu ersten sexuellen Übergriffen kam, sollen die beiden beschlossen haben, im Mai 2013 das Land zu verlassen.
Staatsanwaltschaft hatte Sicherungsverwahrung gefordert
Zu diesem Zeitpunkt lag bereits eine Anzeige von H.s Ehefrau vor, die den Kontakt zu der Minderjährigen bemerkt hatte. Bernhard H. hatte seiner Frau zuerst berichtet, er habe sich in eine zwanzigjährige Frau verliebt. Relativ schnell bemerkte die Ehefrau, dass die Chatpartnerin ihres Ehemannes aber erst zwölf Jahre alt war. Deswegen trennte sie sich von ihm. Im Mai 2012 erstatteten sie und ihr Stiefsohn Anzeige gegen den Elektriker. Bernhard H. wurde von der Polizei vernommen und er wurde auch eine sogenannte Gefährder-Ansprache durchgeführt.
Die Ermittlungen wurden im Juli 2012 eingestellt, weil sich keine Hinweise auf strafbare Handlungen ergeben hatten. In dieser Zeit hatten Bernhard H. und Maria H. auch keinen Kontakt zueinander. Laut Gericht sei dieser Kontakt dann aber auf Initiative von Maria H. später wieder aufgenommen. Dabei soll es täglich zu intensivem, auch stark sexuell getönten Chatverkehr gekommen sein. Bernhard H. soll dabei auch pornografische E-Mails versandt haben . Im Februar 2013 soll es bei Hotelaufenthalten ebenfalls zu sexuellen Handlungen gekommen sein.
Teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt
Teile des Prozesses in Freiburg fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer sieben Jahre und drei Monate Haft sowie die anschließende Sicherheitsverwahrung. Die Verteidigung wollte ihre Strafmaßforderung nicht bekannt geben.
Die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung lagen nach Auffassung der Kammer nicht vor, insbesondere hält die Kammer weitere erhebliche Straftaten des Angeklagten nach seiner Haftentlassung im Einklang mit der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen nicht für wahrscheinlich.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die am Prozess Beteiligten haben nach Angaben des Gerichts eine Woche Zeit, Revision einzulegen (Az.: 3 KLs 160 Js 12932/13 AK 7/19).