Prozess

Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung für Bernhard H.

Mehr als fünf Jahre lang waren Maria aus Freiburg und ihr rund 40 Jahre älterer Begleiter verschwunden.

Dramatische Beziehung: Maria H. aus Freiburg und ihr mutmaßlicher Entführer Bernhard H. aus Blomberg. | © Polizei

28.06.2019 | 28.06.2019, 20:28

Freiburg/Blomberg (dpa/lnw). "Schwere Kindesentziehung" lautet der Vorwurf gegen Bernhard H. aus dem lippischen Blomberg. Im Mai 2013 war er mit der damals 13-jährigen Maria aus Freiburg spurlos verschwunden. Nun wird ihm der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft fordert sieben Jahre und drei Monate Haft - mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Kindesentziehung und sexueller Mißbrauch

Gut fünf Jahre waren das Mädchen und ihr rund 40 Jahre älterer Begleiter verschwunden.
Der 58 Jahre alte Deutsche aus Blomberg habe sich der schweren Kindesentziehung schuldig gemacht, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft nach den Plädoyers vor dem Landgericht Freiburg am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Zudem habe er das Mädchen in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht. Er soll dafür sieben Jahre und drei Monate ins Gefängnis.
Der Mann war laut Anklage mit Maria ins Ausland geflüchtet, ohne dass deren Eltern von dem Plan wussten oder einverstanden waren.

Bei einer Verurteilung mit Sicherungsverwahrung würde er zum Schutz der Allgemeinheit nach Absitzen der Gefängnisstrafe hinter Gittern bleiben. Das Urteil will das Gericht öffentlich am 9. Juli verkünden.
Die Plädoyers am Freitag wurden Gerichtsangaben zufolge zum Schutz von Persönlichkeitsrechten unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Über Details wurde daher nichts bekannt.

Berhard H. habe das Mächen im Internet kennengelernt

Der Verteidiger des Angeklagten wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Sein Mandant war im vergangenen Sommer in Italien festgenommen worden, nachdem kurz zuvor die heute 19 Jahre alte Maria nach Freiburg zurückgekehrt war.
Der Mann und Maria hatten zu dem Fall vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt.

Der Mann und das Mädchen hatten sich laut Anklage über das Internet kennengelernt. Berhhard H. habe sich Maria gegenüber dort anfangs als Teenager ausgegeben.
Den Angaben zufolge ist der 58-Jährige nicht vorbestraft. Laut Polizei hatte er bei seiner Festnahme im vergangenen Sommer erklärt, zwischen ihm und dem Mädchen handele es sich um „Liebe". Als sie weggegangen sei, habe ihn dies zur Verzweiflung gebracht.

Maria und ihre Mutter sind Nebenklägerinnen in dem Prozess, der Anfang Mai begonnen hatte. Der Anwalt der Mutter sagte, neben einer Haftstrafe für den Angeklagten gehe es auch um Schmerzensgeld für Marias Mutter. Die Frau habe durch das jahrelange Verschwinden der Tochter stark gelitten und befinde sich noch immer in psychologischer Behandlung.