Warburg. Beim einen Fall aus 2022 sei die Berufung zurückgenommen worden, im anderen, aktuellen Fall von Ende September geht man in Berufung. Heißt: Das jüngste Urteil des Amtsgerichts Warburg gegen einen 24-Jährigen – zwei Jahre und zehn Monate – ist noch nicht rechtskräftig. Das bestätigte Richter Stephan Schneyer am Donnerstag auf „NW“-Anfrage. Maximilian R. sei mit seinem Anwalt dagegen in Berufung gegangen.
Der Mann, der als „Bombenbauer von Warburg“ betitelt wird, hatte sich Ende September von Schneyer eine Standpauke anhören müssen. Dabei fielen Begriffe wie „absolut gefährlich“, „durchgeknallt, „unbelehrbar“ und „eine Gefahr für die Allgemeinheit“. Grund für diese klaren Worte ist eine Explosion, die sich am 26. Februar in R.s Wohnung an der Hauptstraße in der Warburger Innenstadt ereignet hatte. Fahrlässig herbeigeführt, wie die Staatsanwaltschaft begründete.
Dort war dem Mann beim Hantieren mit offenbar die Zigarette aus dem Mund gefallen sein. Es gab einen lauten Rumms, das Dach des Mehrfamilienhauses hob sich kurz, ein Fenster fiel auf den Gehweg, und Maximilien R. wurde selbst lebensgefährlich verletzt. Hinzu kamen Funde scharfer oder manipulierter Waffen in der Wohnung. Das reichte aus, dass der Richter fast an die Obergrenze des Strafmaßes (drei Jahre) ging.
Berufung einlegen lassen
In dem Fall der Sprengung eines Jäger-Hochsitzes im Zachariasgrund bei Warburg vor zwei Jahren war R. bereits zuvor vom Gericht zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Gegen das Strafmaß hatte er Berufung einlegen lassen. Ein Termin im August 2023 verstrich, ohne dass er auftauchte. Zu einem neuen am 8. Oktober sollte die Berufung am Landgericht Paderborn verhandelt werden. Doch die wurde nun zurückgezogen. Eine Begründung dafür liege nicht vor, sei aber auch nicht notwendig, erklärte ein Sprecher des Landgerichts.