Erneuerbare Energien

Neue Bürgerstiftung: So will ein Dorf im Kreis Höxter von der Windkraft profitieren

Bredenborner informieren sich über das Bürgerenergiegesetz. Wenn der Ort Windkraftlagen nicht verhindern kann, wollen die Bürger wenigstens beteiligt werden.

Bredenborn erwartet rund um den Ort neue Windenergieanlagen. Damit der Ort davon profitiert, gründet sich eine Bürgerstiftung. | © David Schellenberg

21.02.2025 | 21.02.2025, 12:00

Marienmünster. Wenn man sie nicht verhindern kann, wie kann man dann wenigstens von ihnen profitieren? Diese Frage stellen sich die Bürger von Bredenborn, wenn es um das Thema Windräder geht. Aus diesem Anlass hatten jetzt die Brüder Christoph und Markus Wellbrink zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, mit dem Ziel, eine „Bürgerstiftung Bredenborn“ zu gründen.

„Wie erreicht man Akzeptanz und Teilhabe für die Menschen, die im direkten Umfeld von Windrädern mit Lärm und Schattenschlag leben müssen? Wie können die Menschen in Bredenborn finanziell bestmöglich an den Einnahmen aus Windenergie beteiligt werden? Das sind die Kernfragen, die wir heute Abend beantworten möchten“, begrüßte Christoph Wellbrink die Anwesenden.

Denn dass die Bredenborner zukünftig mit Windenergieanlagen Seite an Seite leben werden, stehe so gut wie fest. „Tatsächlich werden wir den Ausbau der Windenergie im ländlichen Raum nicht verhindern können, das ist nicht unser Ziel. Bredenborn wird besonders betroffen sein. Wie die Karte im Geodatenportal des Kreises Höxter zeigt, wird unser Dorf in ein paar Jahren von Windrädern umzingelt werden. Entsprechende Gerichtsurteile pro Windenergie geben hier leider die Richtung vor“, erklärte Christoph Wellbrink.

Vorhabenträger zur Beteiligung verpflichtet

„Was wir als Einwohner aber machen können, ist unser gesetzliches Recht auf eine finanzielle Entschädigung einzufordern. Das Bürgerenergiegesetz bildet hier den gesetzlichen Rahmen.“ Im Anschluss daran erläuterte sein Bruder Markus Wellbrink die Kernpunkte dieses Bürgerenergiegesetzes, das der Landtag von Nordrhein-Westfalen im Dezember 2023 beschlossen hat.

Ausführlich wurde in Bredenborn die Idee einer Bürgerstiftung vorgestellt. - © Privat
Ausführlich wurde in Bredenborn die Idee einer Bürgerstiftung vorgestellt. | © Privat

Demnach ist der Vorhabenträger verpflichtet, eine Beteiligungsvereinbarung anzubieten, die eine finanzielle Beteiligung der Einwohner und der Gemeinden vorsieht, um so möglichst eine breite Akzeptanz zu schaffen – und das betreffe alle Einwohner im Umkreis von 2.500 Metern um den Mast eines Windrades.

Die Vereinbarung sei zwar frei verhandelbar, aber das Gesetz stelle den Wunsch der Einwohner in den Mittelpunkt, so Markus Wellbrink weiter.

Aktive Gruppe für Bürgerstiftung gebildet

„Das ist wirklich ein gutes Gesetz im Sinne der Bürger. Richtig angewandt bietet das Bürgerenergiegesetz die Möglichkeit, einen finanziellen Ausgleich für die von den Windrädern betroffenen Menschen im ländlichen Raum einzufordern“, resümiert Markus Wellbrink.

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Mit der Gründung einer „Bürgerstiftung Bredenborn“ könne dies bestmöglich erreicht werden, denn sie soll die den Einwohnern gemäß Bürgerenergiegesetz gesetzlich zustehende finanzielle Beteiligung an der Windenergie bündeln und anschließend allen Vereinen in Bredenborn für gemeinnützige Zwecke nachhaltig zur Verfügung zu stellen.

„Dabei wollen wir niemanden etwas wegnehmen. Die Gemeinde erhält sowieso ihren eigenen gesetzlich festgeschriebenen finanziellen Anteil und wir möchten nur, dass der flächenmäßig umgelegte Einwohneranteil der Windräder um Bredenborn in das Stiftungsvermögen einfließt“, erklärte Markus Wellbrink.

Bei der anschließenden Diskussion wurde laut Christoph und Markus Wellbrink deutlich, dass sich die Bredenborner eine Bürgerstiftung wünschen. Es habe sich spontan eine Gruppe gefunden, die aktiv an der Weiterentwicklung der Idee mitarbeiten will. „Die vielen positiven Rückmeldungen motivieren uns, den Weg weiterzugehen“, so die beiden Brüder.