Spaziergänge und Radtouren

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„Vergehen“: Auf diesen Straßen im Kreis Höxter ist Laufen und Radfahren verboten

Wo Autofahrer Fußgänger erwarten, können sie sich auf die Spaziergänger einstellen und ihr Fahrverhalten anpassen. Aber nicht auf allen Straßen sind Spaziergänge oder Radtouren erlaubt. Ein „Vergehen“ zieht sogar Bußgeld nach sich.

Die Bundesstraße 64 wird hier zur Kraftfahrtstraße. Zu erkennen ist das an dem weißen Auto-Piktogramm auf blauem Grund. | © Svenja Ludwig

Svenja Ludwig
28.04.2025 | 28.04.2025, 05:01
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