Kreis Höxter. Da sind sie wieder: die verunstalteten Porträts auf Wahlplakaten. Von Bundes- bis Lokalpolitik erlebt jede Wahl das Gleiche: Witzbolde (die gar keine sind), die meinen, den Abbildungen von Scholz, Merz, Habeck und Co. eine eigene Note verleihen zu müssen.
Wie an der Ecke der Albaxer Straße zur Brenkhäuser in Höxter, wo Kanzler Scholz’ Abbild durchgestrichen und mit dem Zusatz „Verräter“ versehen wurde. Oder Friedrich Merz daneben, der ein schwarzes Bärtchen unter die Nase bekam. Gleiches ereilte die Grünen-Direktkandidatin Anne Rehrmann aus dem Kreis Höxter. Ihr Großplakat steht an der B7 bei Warburg-Rimbeck.
Immer im Vorfeld von Wahlen werden Plakate zerstört, gestohlen oder beschmiert. Die Tatbestände zählt die Polizei Höxter auf: Sachbeschädigung, eventuell Diebstahl, bis hin zur Volksverhetzung oder dem Zeigen und Zeichnen von Symbolen verfassungswidriger Organisationen. Die Polizei setzt bei der Verfolgung der Verursacher auf aufmerksame Passanten, Parteien und Polizisten.
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Wahlplakate oft von ehrenamtlichen Parteimitgliedern aufgehängt
Häufig sind es Ehrenamtliche, die sich ums Aufhängen der Plakate kümmern. Und viel Geld, das dafür eingesetzt wird. Die Parteien sollten jeden Vorfall melden, betont Polizeisprecher Jörg Niggemann. Nur aktenkundig aufgenommen, könne dokumentiert werden, was wo und wie häufig oder häufiger im Vergleich zur vorherigen Wahl passiere. Denn die Parteien seien die Eigentümer der Plakate. Um welchen Tatbestand es sich im Einzelnen handele, das zeige jeder Fall für sich. Genau wie die Bestrafung abhängig ist von Wiederholung und Vorgeschichte.
Für den Schaden aufkommen zu müssen, das sei die geringste Strafe. Aber: Beschädigungen von Wahlplakaten haben aufgrund von politischer Aussage und politischem Zusammenhang sowie damit auch der politischen Brisanz noch einen anderen, höheren Stellenwert in der polizeilichen Aufmerksamkeit, betont der Polizeisprecher.
Und überraschend: „Der Staatsschutz wird von uns immer in Kenntnis gesetzt.“ Also nicht nur dann, wenn Politiker-Gesichter mit schwarzen Bärtchen oder verfassungsfeindlichen Symbolen wie Hakenkreuzen verunglimpft werden. Welche Maßnahmen dann folgen, das werde im Einzelfall geprüft und entschieden.
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