Betrunken am Steuer

Betrunken durch Höxter: Bad Driburger wird gleich zwei Mal von der Polizei angehalten

Der 34-Jährige musste nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seinen Fahrzeugschlüssel abgeben.

Gleich zweimal hat die Polizei den 34-Jährigen aus Bad Driburg auf der Bundesstraße 64 angehalten und kontrolliert. | © Dpa

19.06.2024 | 19.06.2024, 11:02

Höxter. Innerhalb von drei Stunden konnten Kollegen der Polizei Höxter einen uneinsichtigen Autofahrer aus Bad Driburg gleich zweimal anhalten - obwohler betrunken gar nicht hätte fahren dürfen. Der Fiat Ducato-Fahrer hatte sich den Anweisungen der Polizei widersetzt. Es folgten Blutprobenentnahmen, die Sicherstellung des Führerscheins und auch der Autoschlüssel wurde einkassiert.

Bereits am Montag, 17. Juni, führten Höxteraner Polizisten Geschwindigkeitskontrollen auf der B64 zwischen den Ortschaften Godelheim und Ottbergen durch. Gegen 22 Uhr fuhr ein 34-Jähriger mit seinem Fiat-Ducato an den Beamten vorbei. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung konnte nicht festgestellt werden. Allerdings kam er immer wieder auf die Gegenfahrbahn.

Beider anschließenden Kontrolle nahmen die Beamten Alkoholgeruch bei dem Fahrzeugführer wahr. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht. Das Fahrzeug wurde in einer Parkbucht abgestellt. Für den Fahrer ging es zur Polizeiwache Höxter. Es folgte eine Blutprobenentnahme, die Sicherstellung des Führerscheins und die Untersagung der Weiterfahrt. Im Anschluss verließ er die Wache wieder.

Trotz Kontrolle: Fahrer fährt ohne Führerschein weiter

Kurze Zeit später, gegen 00.30 Uhr, war ein ziviler Einsatzwagen der Polizei Höxter die B64 von Brakel in Richtung Höxter unterwegs. In Ottbergen kam den Kollegen ein Fiat Ducato entgegen und sie wendeten. Bei der anschließenden Kontrolle fanden sie den 34-Jährigen auf dem Fahrersitz vor. Wieder ging es für den Bad Driburgerzur Polizeiwache Höxter. Eine Blutprobe wurde entnommen und diesmal der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Es stellte sich heraus, dass der 34-Jährige zu Fuß von der Wache zu seinem Auto gelaufen sei. Da er bereits seinenFührerschein abgeben musste, war er bei der zweiten Fahrt nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Somit wird ihm nicht nur die Fahrt unter Alkoholeinfluss vorgeworfen, sondern auch das Führen eines Fahrzeugs ohnegültige Fahrerlaubnis.