Bundesweite Reglung

Kreis Höxter erinnert an Führerscheinumtausch: Frist läuft ab

Der Stichtag für die Jahrgänge 1965 bis 1970 naht. Warum das gemacht wird. Und wie es am einfachsten geht.

Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind, haben für den fristgerechten Umtausch nur noch bis zum 19. Januar Zeit. | © Kreis Höxter

05.01.2024 | 05.01.2024, 16:43

Kreis Höxter. Jetzt eilt es: Bis spätestens Freitag, 19. Januar, müssen Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind und noch einen alten Papierführerschein haben, diesen gegen einen neuen EU-Führerschein umtauschen. Auf diese bundesweite Regelung weist der Kreis Höxter noch einmal hin.

„Personen der Jahrgänge 1965 bis 1970 haben für die Umtauschaktion jetzt nur noch wenige Tage Zeit“, macht Christian Ahrens, Leiter der Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisse des Kreises Höxter, Nachzügler auf den Stichtag aufmerksam. Ahrens weist in diesem Zusammenhang darauf hin, „dass bei der Herstellung der neuen Führerscheine durch die Bundesdruckerei zusätzlich mit drei bis vier Wochen gerechnet werden muss, bis der neue Führerschein erstellt ist.“

Ein persönlicher Besuch in der Führerscheinstelle ist nicht zwingend erforderlich. „Das Formular für die Antragstellung kann auf der Internet-Seite des Kreises Höxter heruntergeladen und ausgefüllt werden“, sagt Matthias Kämpfer, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr des Kreises Höxter.

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Das Formular gibt es online

Zusammen mit einem biometrischen Original-Lichtbild kann dieser Antrag dann in den Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte abgegeben werden. Alternativ kann das Formular auch per Post an die Führerscheinstelle des Kreises Höxter, Moltkestraße 12 in 37 671 Höxter geschickt werden. Das Formular und ausführliche Informationen gibt es auf der Homepage des Kreises unter: www.kreis-hoexter.de

Nach und nach werden in Deutschland auch alle anderen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, gegen den neuen EU-Führerschein ausgetauscht. Grund für die Umtauschpflicht ist das Ziel, in ganz Europa einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein zu verwenden. Die Frist für den Umtausch der grauen, rosafarbenen oder DDR-Papierführerscheine ist dabei nach Geburtsjahrgängen gestaffelt.

Inhaberinnen und Inhaber der ab 1999 ausgegebenen Karten-Führerscheine haben hingegen noch etwas Zeit für den Umtausch: Für sie endet die Frist für die Führerscheine aus dem Jahr 1999 bis 2001 erst am 19. Januar 2026, für nach 2001 ausgestellte Führerscheine entsprechend erst in den Folgejahren.